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7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen
Trennan- forderungen | vertikal | horizontal | ||||||||
geschl. gegen geschl. |
geschl. gegen offen |
offen gegen offen |
geschl. gegen geschl | geschl gegen offen | offen gegen offen | |||||
an Deck | unter Deck | an Deck | unter Deck | an Deck | unter Deck | |||||
"entfernt von" .1 |
überein- ander erlaubt |
offen auf geschl. erlaubt; sonst wie "offen gegen offen" |
nicht in derselben vertikalen Säule | Längs- schiffs |
keine Trennung |
keine Trennung |
keine Trennung |
keine Trennung |
ein Container- stellplatz |
ein Container- stellplatz oder in Schott |
Quer- schiffs |
keine Trennung |
keine Trennung |
keine Trennung |
keine Trennung |
ein Container- stellplatz |
ein Container- stellplatz |
||||
"getrennt von" .2 | nicht in derselben vertikalen Säule | wie offen gegen offen | Längs- schiffs |
ein Container- stellplatz |
ein Container- stellplatz oder ein Schott |
ein Container- stellplatz |
ein Container- stellplatz oder ein Schott |
ein Container- stellplatz und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | |
Quer- schiffs |
ein Container- stellplatz |
ein Container- stellplatz |
zwei Container- stellplatz |
zwei Container- stellplatz |
zwei Container- stellplätze und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | ||||
"getrennt durch eine ganze Abteilung oder einen Laderaum von" .3 | Längs- schiffs |
ein Container- stellplatz und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | ein Container- stellplatz und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | zwei Container- stellplätze und nicht über demselben Laderaum |
zwei Schotte | |||
Quer- schiffs |
zwei Container- stellplätze und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | zwei Container- stellplätze und nicht über demselben Laderaum |
ein Schott | drei Container- stellplätze und nicht über demselben Laderaum |
zwei Schotte | ||||
" in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischen- liegende ganze Abteilung oder einen dazwischen- liegenden Laderaum von " .4 |
verboten | Längs- schiffs |
Horizontal mindestens 24 Meter Abstand und nicht über demselben Laderaum | ein Schott horizontal mindestens 24 Meter Abstand* | Horizontal mindestens 24 Meter Abstand und nicht über demselben Laderaum | zwei Schotte | Horizontal mindestens 24 Meter Abstand und nicht über demselben Laderaum | zwei Schotte | ||
Quer- schiffs |
verboten | verboten | verboten | verboten | verboten | verboten | ||||
* CONTAINER MÜSSEN EINEN ABSTAND VON MINDESTENS 6 METERN VOM DAZWISCHENLIEGENDEN SCHOTT HABEN. ANMERKUNG: ALLE SCHOTTE MÜSSEN GEGEN FEUER WIDERSTANDSFÄHIG UND FLÜSSIGKEITSDICHT SEIN. |
7.2.3.3.1 Bildliche Darstellung der Trennung von Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen
7.2.3.3.1.1 Die Abbildungen in diesem Unterabschnitt beziehen sich auf die Trennung von Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen, vorausgesetzt, dass diese Plätze so eingerichtet sind, dass für die Beförderungseinheiten während der Reise eine dauerhafte Stauung gewährleistet ist. *
(Stand: 23.12.2020)
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