zurück

.

  Glossar der Benennungen Anhang B
Bemerkung: Die Vorschriften dieses Anhangs sind völkerrechtlich nicht rechtsverbindlich.
Hinweis: Dieses Glossar dient nur der Information und darf nicht zum Zweck der Gefahrenklassifizierung benutzt werden.
ANZÜNDER Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten und dazu verwendet werden, eine Deflagration in einer Anzünd- oder Zündkette auszulösen. Sie können chemisch, elektrisch oder mechanisch ausgelöst werden. Die folgenden gesondert aufgeführten Gegenstände fallen nicht unter diese Benennung: ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR; ANZÜNDHÜTCHEN; ANZÜNDLITZE; ANZÜNDSCHNUR; StopPINEN, NICHT SPRENGKRÄFTIG; TREIBLADUNGSANZÜNDER; ZÜNDER, NICHT SPRENGKRÄFTIG.
ANZÜNDER, ANZÜNDSCHNUR Gegenstände unterschiedlichen Aufbaus, die zur Anzündung von Anzündschnur dienen und durch Reibung, Perkussion oder elektrisch ausgelöst werden.
ANZÜNDHÜTCHEN Gegenstände, die aus Metall- oder Kunststoffkapseln bestehen, in denen eine kleine Menge eines Gemisches aus Zündstoffen, die sich leicht durch Schlag entzünden lassen, enthalten ist. Sie dienen als Anzündmittel in Patronen für Handfeuerwaffen und als Perkussionsanzünder für Treibladungen.
ANZÜNDLITZE Gegenstand, der entweder aus Textilfäden, die mit Schwarzpulver oder einem anderen pyrotechnischen Satz bedeckt sind und sich in einem biegsamen Schlauch befinden, oder aus einer Seele aus Schwarzpulver in einer biegsamen Textilumspinnung besteht. Er brennt entlang seiner Längenausdehnung mit offener Flamme und dient der Übertragung der Anzündung von einer Einrichtung auf eine Ladung oder einen Anzündverstärker.
Anzündmittel Allgemeiner Begriff, der im Zusammenhang mit der Methode zum Anzünden einer Anzündkette explosiver oder pyrotechnischer Stoffe verwendet wird (zum Beispiel: ein Treibladungsanzünder; ein Anzünder für einen Raketenmotor; ein nicht sprengkräftiger Zünder).
ANZÜNDSCHNUR, rohrförmig, mit Metallmantel Gegenstand, der aus einer Metallröhre mit einer Seele aus deflagrierendem Explosivstoff besteht.
ANZÜNDSCHNUR
(SICHERHEITSZÜNDSCHNUR)
Gegenstand, der aus einer Seele aus feinkörnigem Schwarzpulver besteht, die von einem biegsamen Textilgewebe mit einem oder mehreren äußeren Schutzüberzügen umhüllt ist. Er brennt nach dem Anzünden mit vorbestimmter Geschwindigkeit ohne jegliche explosive Wirkung ab.
AUSLÖSEVORRICHTUNGEN
MIT EXPLOSIVSTOFF
Gegenstände, die aus einer kleinen Explosivstoffladung und einem Zündmittel bestehen. Sie dienen dazu, Einrichtungen durch Durchtrennen des Gestänges oder der Verbindungsstücke rasch auszulösen.
Ausstoßladungen Eine Ladung eines deflagrierenden Explosivstoffes, die dazu bestimmt ist, die Nutzlast ohne Schaden aus den übergeordneten Gegenständen auszustoßen.
BESTANDTEILE, ZÜNDKETTE, N.A.G. Gegenstände mit Explosivstoff, die dazu bestimmt sind, eine Detonation oder eine Deflagration in einer Zündkette zu übertragen.
BLITZLICHTPULVER Pyrotechnischer Stoff, der beim Anzünden intensives Licht aussendet.
Bomben Gegenstände mit Explosivstoff, die aus Luftfahrzeugen abgeworfen werden. Sie können eine entzündbare Flüssigkeit mit einer Sprengladung, einen Blitzsatz oder eine Sprengladung enthalten. Die Benennung schließt Torpedos (Luftfahrzeug) aus und umfasst:
BOMBEN, BLITZLICHT;

BOMBEN, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung;

BOMBEN, mit Sprengladung.

Deflagrierender Explosivstoff Ein Stoff, z.B. ein Treibstoff, der bei Anzündung und Verwendung in üblicher Art undWeise deflagriert anstatt zu detonieren.
Detonatoren Gegenstände, die aus kleinen Metall- oder Kunststoffrohren bestehen und Explosivstoffe wie Bleiazid, PETN oder Kombinationen von Explosivstoffen enthalten. Sie sind zur Auslösung von Zündketten bestimmt. Es kann sich um Sprengkapseln mit oder ohne Verzögerungselement handeln. Unter diese Benennung fallen:
DETONATOREN FÜR MUNITION und

SPRENGKAPSELN, sowohl ELEKTRISCH als auch NICHT ELEKTRISCH.

Unter diese Benennung fallen auch Verbindungsstücke ohne biegsame Sprengschnur.

Detonierender Explosivstoff Ein Stoff, der bei Zündung und Verwendung in üblicher Art und Weise detoniert anstatt zu deflagrieren.
Explodieren Das Verb wird verwendet, um die explosiven Wirkungen zu bezeichnen, die durch Luftstoß, Hitze und den Ausstoß von Flugkörpern menschliches Leben und Eigentum gefährden können. Es deckt sowohl Deflagration als auch Detonation ab.
Explosion des gesamten Inhalts Der Ausdruck "Explosion des gesamten Inhalts" wird bei der Prüfung eines einzelnen Gegenstands oder Versandstücks oder eines kleinen Stapels von Gegenständen oder Versandstücken verwendet.
Explosiver Zusatzbestandteil, isoliert Ein "isolierter explosiver Zusatzbestandteil" ist eine kleine Einrichtung, die einen explosionsartigen Vorgang im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Gegenstandes ausführt, der nicht die Leistung der Hauptexplosivladungen des Gegenstands betrifft. Das Funktionieren des Bestandteils löst keine Reaktion der im Gegenstand enthaltenen Hauptexplosivladungen aus.
EXPLOSIVE STOFFE, SEHR UNEMPFINDLICH (STOFFE, EVI), N.A.G.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.12.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion