Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC |
MSC-MEPC.2/Rundschreiben 10 vom 1. Dezember 2011
Einheitliche Interpretationen der Anwendung von SOLAS-, MARPOL- und Freibord-Vorschriften auf den Umbau von Einhüllen-Öltankschiffen zu Doppelhüllen-Öltankschiffen oder Massengutschiffen
Vom 2. August 2017
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2017 S. 771)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss, auf seiner neunundachtzigsten Sitzung (11. bis 20. Mai 2011), und der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt auf seiner zweiundsechzigsten Sitzung (11. bis 15. Juli 2011), haben die Einheitlichen Interpretationen der Anwendung von SOLAS-, MARPOL- und Freibord-Vorschriften auf den Umbau von Einhüllen-Öltankschiffen zu Doppelhüllen-Öltankschiffen oder Massengutschiffen angenommen, wie sie in der Anlage zu diesem Rundschreiben aufgeführt sind. Für die Interpretationen von Vorschriften, die in den von der Organisation angenommenen einheitlichen Interpretationen nicht aufgeführt sind, sollte die betroffene Verwaltung konsultiert werden.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Einheitlichen Interpretationen anzuwenden, in Übereinstimmung mit Absatz 2 (Anwendung) der Anlage in Bezug auf Umbauten, die am oder nach dem 1. Dezember 2011 stattfinden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen der Anwendung von SOLAS-, MARPOL- und Freibord-Vorschriften auf den Umbau von Einhüllen-Öltankschiffen zu Doppelhüllen-Öltankschiffen oder Massengutschiffen
1 Allgemeines
Die Einheitlichen Interpretationen der Anwendung von SOLAS-, MARPOL- und Freibord-Vorschriften auf den Umbau von Einhüllen-Öltankschiffen zu Doppelhüllen-Öltankschiffen oder Massengutschiffen wurden von einem ganzheitlichen Standpunkt aus entwickelt, um die Mitgliedsregierungen und alle Betroffenen bei der Anwendung der relevanten Vorschriften auf größere Umbauten zu unterstützen. Die Einheitlichen Interpretationen der SOLAS-, MARPOL- und Freibord-Vorschriften sind in den entsprechenden Anhängen 1 bis 3 enthalten.
2.1 Das Datum, an dem ein Umbau stattfindet, soll für die Zwecke der Festlegung der Anwendbarkeit von Vorschriften für Schiffe, die an oder nach dem Datum, an dem irgendwelche relevanten Änderungen in Kraft treten, gebaut wurden, sein:
2.2 Hinsichtlich Absatz 2.1 oben gilt folgendes:
Einheitliche Interpretationen der Anwendung von SOLAS-, MARPOL - und Freibord-Vorschriften auf den Umbau von Einhüllen-Öltankschiffen zu Doppelhüllen-Öltankschiffen oder Massengutschiffen | Anhang 1 |
(Stand: 23.11.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion