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Entschliessung MSC.183(79)
Annahme von Änderungen zum Code über die Annahme von Änderungen zum Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code)
Vom 3. April 2009
(VkBl. Nr. 8 vom 30.04.2009 S. 272)
(angenommen am 9. Dezember 2004)
der Schiffssicherheitsausschuss,
GESTÜTZT auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
FERNER GESTÜTZT auf die Entschließung A.534(13) durch die die IMO-Versammlung auf ihrer dreizehnten Tagung den Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code) angenommen hat,
UNTER HINWEIS AUF die Entscheidung der Versammlung den Ausschuss zur Ergänzung des Codes soweit erforderlich zu autorisieren,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der auf seiner neunundsiebzigsten Tagung vorgelegten Änderungen zum SPS-Code, die vom Unterausschuss zur Flaggenstaatlichen Implementierung auf seiner elften Tagung vorgeschlagen und vom Ausschuss auf seiner achtundsiebzigsten Tagung angenommen worden waren,
Änderungen zum Code über die Sicherheit von Spezialschiffen in seiner geänderten Fassung | Anlage |
Mustervordruck des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe
1 In den Mustervordruck des Zeugnisses für Spezialschiffe ist der folgende neue Abschnitt zwischen dem Abschnitt, der mit dem Wortlaut "Dieses Zeugnis gilt bis" beginnt und dem Abschnitt, der mit dem Wortlaut "Ausgestellt in" beginnt, einzufügen:
"Abschlusstag der Besichtigung auf dem dieses Zeugnis beruht: "
..........................................
(TT/MM/JJJJ)
ENDE |
(Stand: 29.03.2021)
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