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Entschließung MSC.195(80)
Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung
(ISM-Code - Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs)
Vom 2 März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 238)
siehe Fn. *
(angenommen am 20. Mai 2005)
der Schiffssicherheitsausschuss,
gestützt auf Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschiffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
im Hinblick auf Entschließung A.741(18), durch die die IMO-Vollversammlung den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code) (im Folgenden als "der ISM-Code" bezeichnet) angenommen hat, der nach Kapitel IX des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "das Übereinkommen" bezeichnet) verbindlich geworden ist,
ebenfalls im Hinblick auf Artikel VIII Buchstabe b und Regel IX/1.1 des Übereinkommens über das Verfahren zur Änderung des ISM-Codes,
unter Berücksichtigung der auf seiner 80. Sitzung vorgeschlagenen Änderungen zum ISM-Code, die nach Artikel VIII Buchstabe b Ziffer I des Übereinkommens verteilt wurden,
Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung
ISM-Code- Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs
Muster des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften, des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen, des Vorläufigen Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und des Vorläufigen Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen | Anhang |
1 Nach "Name und Anschrift des Unternehmens" in den Mustern des Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften und des Vorläufigen Zeugnisses über die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften wird folgender Wortlaut eingefügt:
"Identifikationsnummer für das Unternehmen ..."
2 Nach " Name und Anschrift des Unternehmens " in den Mustern des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und des Vorläufigen Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen wird folgender Wortlaut eingefügt:
"Identifikationsnummer für das Unternehmen ..."
Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.195(80) "Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code)"
Vom 2 März 2012
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2012 S. 238)
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses MSC.195(80), "Annahme von Änderungen zum Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (Internationaler Code für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs - ISM-Code)", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
ENDE |
(Stand: 25.03.2021)
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