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Entschließung MSC.502(105)
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen (SPS-Code von 1983)
(angenommen am 28. April 2022)
(VKBl. Nr. 3 vom 15.02.2024 S. 94)
DER SCHIFFSSICHERHEITSAUSSCHUSS,
GESTÜTZT AUF Artikel 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation betreffend die Aufgaben des Ausschusses,
AUCH GESTÜTZT AUF Entschließung A.534(13), mit der die Vollversammlung bei ihrer dreizehnten Tagung den Code über die Sicherheit von Spezialschiffen (" SPS-Code") angenommen hat,
DES WEITEREN GESTÜTZT DARAUF, dass die Vollversammlung ihn ermächtigt hat, den SPS-Code erforderlichenfalls zu ändern,
IM HINBLICK AUF die Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ("das Übereinkommen"), die mit Entschließung MSC.496(105) angenommen worden sind,
NACH DER auf seiner 105. Tagung ERFOLGTEN PRÜFUNG der sich daraus ergebenden Änderungen des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe und des Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS) des SPS-Codes von 1983,
Anlage
Änderungen des Codes über die Sicherheit von Spezialschiffen ( SPS-Code von 1983)
Anhang Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe
Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe
Die bestehende Form des Sicherheitszeugnisses für Spezialschiffe, einschließlich des zugehörigen Ausrüstungsverzeichnisses zum Sicherheitszeugnis für Spezialschiffe (Form SPS), das im Anhang der Anlage enthalten ist,
Sicherheitszeugnis für SpezialschiffeDieses Sicherheitszeugnis ist durch ein Ausrüstungsverzeichnis zu ergänzen (Form SPS)
_____________________________________________
(Dienstsiegel)_____________________________________________
(Staat)Ausgestellt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im Code über die Sicherheit von Spezialschiffen
im Namen der Regierung von
__________________________________________________________________________________________
(Bezeichnung des Staates)durch
__________________________________________________________________________________________
(ermächtigte Person oder Organisation)
Angaben zum Schiff * ___________________________________________________________ Name des Schiffes ___________________________________________________________ Unterscheidungssignal ___________________________________________________________ Heimathafen ___________________________________________________________ Bruttoraumzahl ___________________________________________________________ Seegebiete, die das Schiff laut Zeugnis befahren darf (Regel IV/2 SOLAS) ___________________________________________________________ IMO-Nummer** ___________________________________________________________ Zweckbestimmung des Spezialschiffs ___________________________________________________________ Datum, an dem der Kiel gelegt wurde oder das Schiff sich in einem entsprechenden Bauzustand befand, oder
gegebenenfalls Datum, an dem ein Umbau oder eine Änderung oder Veränderung größerer Art begonnen wurde___________________________________________________________ *) Alternativ können die Angaben zum Schiff auch waagerecht in Kästchen angeordnet werden. **) Es wird auf das IMO-Schiffsidentifikationsnummern-System, das mit Entschließung A.1117(30) durch die Organisation angenommen wurde, verwiesen.
Hiermit wird Bescheinigt:
1 dass das Schiff nach den Bestimmungen der Regel 1.6 des Codes besichtigt worden ist.
2 dass die Besichtigung ergeben hat, dass
2.1 das Schiff den Bestimmungen des Codes entspricht in Bezug auf:
- die Bauausführung, Haupt- und Hilfsmaschinenanlagen, Kessel und sonstige Druckbehälter; und
- Anordnung und Einzelheiten der wasserdichten Unterteilung;
2.2 das Schiff den Bestimmungen des Codes in Bezug auf baulichen Brandschutz, Feuersicherheitssysteme und -einrichtungen sowie Brandschutzpläne entspricht;
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(Stand: 19.02.2024)
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