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MSC.1/Rundschreiben 1319 vom 11. Juni 2009
Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren
Vom 07. Mai 2013
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2013 S. 577)
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner sechsundachtzigsten Tagung (27. Mai bis 5. Juni 2009) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner dreiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags der in der Anlage wiedergegebenen "Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren" verabschiedet.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügte Empfehlung bei der Zulassung großer Feuertüren anzuwenden und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Empfehlung für die Bewertung der Brandeigenschaften und Zulassung von großen Feuertüren
1 Verfahren der Bewertung und Prüfung
Für größere Türen als diejenigen, die in der Standard-Probekörpergröße entsprechend Teil 3 des FTP-Codes (z.B. 2.440 mm breit und 2.500 mm hoch) angebracht werden können, gilt folgendes:
2 Türen mit geringfügig größeren Abmessungen
2.1 Eine Feuertür mit geringfügig größeren Abmessungen als eine brandgeprüfte Feuertür kann für ein bestimmtes Projekt mit der gleichen Klassifizierung einzeln bewertet und anerkannt werden, vorausgesetzt, dass alle der folgenden Punkte erfüllt werden:
"B-0" | 0 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
"B-15" | 18 min Isolierung 36 min Unversehrtheit |
"A-0" | 0 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-15" | 18 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-30" | 36 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
"A-60" | 68 min Isolierung 68 min Unversehrtheit |
2.2 Wenn die zu prüfende Tür größer ist als vorstehend angegeben und mit den in nachfolgendem Abschnitt 3 angegebenen Größenvoraussetzungen übereinstimmt, müssen bei der Prüfung auch zusätzliche Messeinrichtungen entsprechend nachfolgendem Absatz 3.4.2 oder eine gleichwertige Einrichtung einbezogen werden.
3 Türen, größer als diejenigen in vorstehendem Abschnitt 1, aber deren zusätzliche Oberfläche 50 % nicht übersteigt
3.1 Eine technische Bewertung kann dazu benutzt werden, die Brandversuchs-Ergebnisse einer Tür, die eine größere Geometrie hat als die geprüfte Tür, abzuleiten.
3.2 Eine solche Bewertung darf für den Nachweis nur benutzt werden, wenn die Abmessungen der tatsächlichen Tür größer sind als die durch den Ofen ermöglichte maximale Größe (unter Berücksichtigung eines Ofens mit einem Ausschnitt von 2.440 mm Breite x 2.500 mm Höhe), und die beteiligte Tür mit solchen Abmessungen bereits mit zufriedenstellenden Ergebnissen entsprechend vorstehendem Abschnitt 1 geprüft worden ist, und die zusätzliche Oberfläche der tatsächlichen Tür 50 % nicht übersteigt.
3.3 Die verwendete Methodik zur Extrapolation der Brandprüfungs-Ergebnisse hat die folgenden drei Schritte zu berücksichtigen:
3.4 Vorzulegende Unterlagen
3.4.1 Zwecks Durchführung der Analyse sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(Stand: 29.08.2018)
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