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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1431 vom 31. Mai 2012
Richtlinien für die Zulassung von Schaum-Brandbekämpfungseinrichtungen für Hubschraubereinrichtungen

Vom 16. Juli 2014
(VkBl. Nr. 15 vom 15.08.2014 S. 608)



Bekanntmachung

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner neunzigsten Tagung (16. bis 25. Mai 2012) nach erfolgter Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner fünfundfünfzigsten Tagung erarbeiteten Vorschlags den in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien für die Zulassung von Schaum-Brandbekämpfungseinrichtungen für Hubschraubereinrichtungen" zugestimmt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von Schaum-Feuerbekämpfungseinrichtungen für Hubschraubereinrichtungen entsprechend Regel II-2/18 SOLAS, dem MODU-Code 2009 und den Empfehlungen für Hubschrauberlandeflächen auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen (Rundschreiben MSC.895) am oder nach dem 21. Mai 2013 anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs-Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

1 Anwendung

Diese Richtlinien gelten für Schaum-Brandbekämpfungseinrichtungen für den Schutz von Hubschraubereinrichtungen entsprechend Regel II-2/ 18.5.1.3 bis 18.5.1.5 SOLAS, Kapitel 9 des Codes für den Bau und die Ausrüstung beweglicher Offshore-Bohrplattformen, 2009 (2009 MODU-Code) und den Empfehlungen für Hubschrauberlandeflächen auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen (Rundschreiben MSC.895).

2 Begriffsbestimmungen

2.1 D-Wertbedeutet die größte Abmessung des Hubschraubers bei drehenden Rotoren, die für die Bestimmung des Hubschrauberdecks verwendet wird. Er begründet die erforderliche Fläche für den Schaumeinsatz.

2.2 Deckintegrierte Schaumdüsen sind Schaumdüsen, die versenkt in das Hubschrauberdeck oder am Rand des Hubschrauberdecks montiert sind.

2.3 Handschaumrohre sind luftansaugende Düsen in einem zylindrischen Gehäuse für die Erzeugung und Abgabe von Schaum, normalerweise nur als gerader Strahl.

2.4 Hubschrauberlandefläche ist eine Fläche auf einem Schiff, die für gelegentliche Hubschrauberlandungen oder Hubschrauberlandungen bei Notfällen, wie beispielsweise in Regel II-2/ 18.2.2 SOLAS angegeben, bestimmt und nicht für routinemäßigen Hubschrauberbetrieb vorgesehen ist.

2.5 Hubschrauberdeck ist eine speziell gebaute Hubschrauber-Landeplattform oder andere Deckfläche einschließlich der vollständigen Konstruktion, der Brandbekämpfungseinrichtungen und anderer Ausrüstung, die für den sicheren Betrieb der Hubschrauber, wie in den Regeln II-2/ 3.26 und II-2/ 18.5 SOLAS und dem 2009 MODU-Code (Kapitel 1 Absatz 1.3.27) angegeben, notwendig sind.

2.6 Schlauchhaspel-Schaumstation ist eine Schlauchhaspel, die mit einem Handschaumrohr und einem nicht zusammenfaltbaren Schlauch versehen ist, zusammen mit einem fest angebrachten Schaumzumischer und einem fest angebrachten Schaummitteltank, die auf einem gemeinsamen Rahmen montiert sind.

2.7 Monitor-Schaumstation ist ein Schaummonitor, der entweder selbsterzeugend ist oder zusammen mit einem separaten, fest angebrachten Schaumzumischer und einem fest angebrachten Schaummitteltank, die auf einem gemeinsamen Rahmen montiert sind.

2.8 Hindernisfreier Sektor ist der Start- und Landesektor, der die sichere Landefläche vollkommen umfasst und einen Sektor von mindestens 210° aufweist, in dem nur bestimmte Hindernisse zulässig sind.

2.9 Sektor mit Hindernissen beschränkter Höhe ist ein Sektor von 150° außerhalb des Start- und Landesektors, der sich von einem Hubschrauberdeck nach außen erstreckt, in dem Objekte beschränkter Höhe zulässig sind.

2.10 Abwinschfläche ist ein Aufnahme-Bereich, der für den Transport von Personen oder Vorräten per Hubschrauber zum oder vom Schiff vorgesehen ist, während der Hubschrauber über dem Deck schwebt, wie beispielsweise in Regel III/ 28 SOLAS angegeben.

3 Grundsätzliche Anforderungen an das System

3.1 Das System muss von Hand ausgelöst werden können und kann für eine selbsttätige Auslösung eingerichtet sein.

3.2 Bei Hubschrauberdecks muss das Schaumsystem mindestens zwei festinstallierte Schaum-Monitore oder deckintegrierte Schaumdüsen umfassen. Ferner müssen mindestens zwei Schlauchhaspeln, die mit einem Handschaumrohr und einem nicht zusammenfaltbaren Schlauch versehen sind, vorgesehen sein, die ausreichend sind, um jeden Teil des Hubschrauberdecks zu erreichen. Die Mindest-Abgaberate des Schaumsystems ist durch Multiplizieren der D-Wert-Fläche mit 6 l/min m2 zu bestimmen. Die Mindest-Abgaberate des Schaumsystems bei deckintegrierten Schaumdüsen ist durch Multiplizieren der gesamten Hubschrauberdeck-Fläche mit 6 l/min m2 zu bestimmen. Jeder Monitor muss in der Lage sein, mindestens 50 v. H. der Mindest-Abgaberate des Schaumsystems abzugeben, jedoch nicht weniger als 500 l/min. Die Mindest-Abgaberate jeder Schlauchhaspel muss mindestens 400 l/min betragen. Die Menge des Schaummittels muss ausreichend sein, um den Einsatz aller angeschlossenen Abgabeeinrichtungen über einen Zeitraum von mindestens 5 min zu ermöglichen.

3.3 Sind Schaum-Monitore installiert, so darf die Entfernung vom Monitor bis zum entferntesten Ende der geschützten Fläche nicht mehr als 75 % der Wurfweite des Monitors bei Windstille betragen.

3.4

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