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Regelwerk, Gefahrgut/Transport / See / MSC

MSC.1/Rundschreiben 1457 vom 24. Juni 2013
Einheitliche Interpretationen zum HSC-Code 2000 in der Fassung der Entschließungen MSC.175(79) und MSC.222(82)

Vom 12. Juni 2014
(VkBl. Nr. 13 vom 15.07.2014 S. 561)



Bekanntmachung

1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner zweiundneunzigsten Tagung (12. bis 21. Juni 2013) im Hinblick auf eine genauere Auslegung bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften des HSC-Code 2000 in der Fassung der Entschließungen MSC.175(79) und MSC. 222(82) in der Sache der Brandsicherheit den vom Unterausschuss "Feuerschutz" während seiner sechsundfünfzigsten Tagung (7. bis 11. Januar 2013) erarbeiteten einheitlichen Interpretationen zum Kapitel 7 des Codes zugestimmt.

2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu benutzen, wenn maßgebliche Vorschriften des HSC-Code 2000 angewendet werden, und diese allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

Absatz 7.4.1.3 - Feuerhemmende Werkstoffe

1 Dieser Absatz gilt für alle geschlossenen Räume und freie Lade- und Ro-Ro-Decks; davon ausgenommen sind die nachfolgenden Festlegungen:

2 Räume, die als Räume ohne Brandgefahr angesehen werden, und freie Decks (ausgenommen freie Lade- und Ro-Ro-Decks) brauchen diese Vorschrift nicht einzuhalten. In diesem Zusammenhang sind Räume ohne Brandgefahr solche, die keine Zündquellen und nur unbedeutende brennbare Werkstoffe (zusätzlich zum brennbaren Fahrzeugrumpf) enthalten. Leuchten und Bilgenalarm-Einrichtungen können in diesen Räumen akzeptiert werden, wenn ein Rauchmeldesystem vorhanden ist.

3 Zugehörige Vorratsräume für Gas-Feuerlöschsysteme können ebenfalls als Räume ohne Brandgefahr angesehen werden.

4 Isoliersysteme, die nach Absatz 7.2.1 des Codes als eine feuerwiderstandsfähige Trennfläche 30 oder eine feuerwiderstandsfähige Trennfläche 60 zugelassen sind, brauchen nicht als feuerhemmender Werkstoff bestimmt zu werden, vorausgesetzt, dass die Isolierung nach dem Internationalen Code von 2010 für die Anwendung von Brandprüfverfahren (FTP-Code 2010) nichtbrennbar ist.

5 Die Prüfung zur Bestimmung feuerhemmender Werkstoffe gibt nicht an, wie Fußbodenaufbeläge zu prüfen sind. Die folgenden Verfahrensweisen können angewendet werden:

  1. Für Bereiche, in denen ein Berieselungssystem nicht vorgesehen ist, kann eine Bauweise mit dem aus faserverstärkten Polymeren bestehenden Deck, das mit nichtbrennbarer Beplattung oder Isolierung abgedeckt ist, auf der ein nach den Teilen 2 und 5 der Anlage 1 des FTP-Codes 2000 zugelassener Bodenaufbelag aufgebracht ist, anerkannt werden, und
  2. für Bereiche, in denen ein Berieselungssystem vorgesehen ist, kann eine Boden-Bauweise mit einem nach den Teilen 2 und 5 der Anlage 1 des FTP-Codes 2000 zugelassenen Bodenaufbelag, der unmittelbar auf der Deckkonstruktion aus faserverstärkten Polymeren aufgebracht ist, anerkannt werden.

Absatz 7.4.2.3 - Schutz der tragenden Verbandsbauteile

6 Brandschutzzeit - die bauliche Brandschutzzeit der tragenden Hauptverbandsbauteile in Bereichen mit erheblicher Brandgefahr (eingestuft als A) und in Bereichen mit mäßiger Brandgefahr (eingestuft als B) sowie der tragenden Verbandsbauteile, die Kontrollstationen abstützen, muss für die Trennflächen, die den Raum umschließen, in denen sich diese Abstützungen befinden, mindestens die gleiche sein wie die nach den Tabellen 7.4-1 und 7.4-2 (wie jeweils anwendbar) vorgeschriebene Zeit. Entsprechend Absatz 7.4.1.1 darf die bauliche Brandschutzzeit keinesfalls weniger als 30 min betragen.

7 Isolierung - mit Ausnahme von denjenigen Trennflächen, welche die in den Tabellen 7.4-1 und 7.4-2 (wie jeweils anwendbar) behandelten Trennflächen darstellen, brauchen tragende Verbandsbauteile aus Stahl nicht isoliert zu sein.

8 Umfang des baulichen Brandschutzes - als zu untersuchende Konstruktionen sind alle tragenden Verbandsbauteile in Bereichen mit erheblicher und mäßiger Brandgefahr (eingestuft als a oder B) sowie alle Verbandsbauteile (unabhängig davon, wo sie sich befinden), die für die Abstützungen der Kontrollstationen erforderlich sind, einzubeziehen.

9 Die senkrechte Ausdehnung der Verbandsbauteile, die Kontrollstationen abstützen, ist bis hinunter zu den und einschließlich der Räume innerhalb des Rumpfes bzw. der Rümpfe zu untersuchen. Gestützt auf Absatz 7.4.2.1 (erster Teil) des Codes können jedoch alle Verbandsbauteile innerhalb von Leerräumen im Rumpf von dieser Untersuchung ausgenommen werden.

10 Brandprüfung - Zulassungen vom Normal-Brandversuch entsprechend Teil 11 Anlage 1 des FTP-Codes für ein Schott oder ein Deck eines gegebenen Werkstoffes können für den Schutz von Stützen aus dem gleichen Werkstoff verwendet werden. Als bauliche Brandschutzzeit ist die gleiche Zeit anzunehmen wie die beim Brandversuch erreichte Zeit.

11 Belastungsfall - Wenn Belastungs-Berechnungen für einen angenommenen Brand innerhalb eines Raumes durchgeführt werden, können alle isolierten oder nicht isolierten Verbandsbauteile aus Stahl einschließlich Stützen sowie gegen Brand isolierte Verbandsbauteile aus Aluminium und faserverstärktem Polymer berücksichtigt werden; nicht isolierte Verbandsbauteile aus Aluminium und faserverstärktem Polymer dürfen nicht berücksichtigt werden. Ein Konzept mit einem Einzelbrand kann zugrundegelegt werden, wenn von einem Brand nur angenommen wird, dass er in einem einzigen geschlossenen Raum entsteht und sich nicht auf einen anderen geschlossenen Raum ausbreitet.

Beispiel: Verbandsbauteile innerhalb eines Gesellschaftsraumes stützen einen Fahrstandsraum und einen einzelnen geschlossenen Gesellschaftsraum auf dem Fahrstandsraum-Deck ab. Danach sind zwei Belastungs-Berechnungen durchzuführen:

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