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MSC.1/Rundschreiben 1562 vom 12. Dezember 2016
Einheitliche Interpretationen der Regel XIV/2.2 SOLAS und der Absätze 1.3.2 und 1.3.6, Teil I-a des Polar Codes
Vom 29. Juni 2017
(VkBl. Nr. 14 vom 31.07.2017 S. 649)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner siebenundneunzigsten Tagung (21. bis 25. November 2016), mit dem Ziel eine genauere Anleitung für die erstmaligen und Erhaltungsbesichtigungen bereitzustellen, wie in den Bestimmungen von Kapitel XIV SOLAS und dem Polar Code vorgeschrieben, die Einheitlichen Interpretationen der Regel XIV/ 2.2 SOLAS und der Absätze 1.3.2 und 1.3.6, Teil I-A des Polar Codes angenommen, wie in der Anlage aufgeführt.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert die beigefügten einheitlichen Interpretationen als Anleitung zu verwenden, wenn sie Regel XIV/ 2.2 SOLAS und die Absätze 1.3.2 und 1.3.6, Teil I-A des Polar Codes anwenden, und sie allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
Einheitliche Interpretationen der Regel XIV/ 2.2 SOLAS und der Absätze 1.3.2 und 1.3.6, Teil I-A des Polar Codes
Die Durchführung von erstmaligen und Erhaltungsbesichtigungen, wie sie in Regel XIV/ 2.2 SOLAS verlangt werden, wie von Entschließung MSC.386(94) angenommen, und den Absätzen 1.3.2 und 1.3.6, Teil I-A des Polar Codes, wie von Entschließung MSC.385(94) angenommen, sollten interpretiert werden wie in der folgenden Tabelle angezeigt:
Erstmalige und Erhaltungsbesichtigungen, die Kapitel XIV Solas und den Polar Code betreffen
1. Schiffe, die dem Programm eines Harmonisierten Systems von Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) unterliegen | |||
Schiffstyp | Erstmalige Besichtigung für die Ausstellung des Zeugnisses für Polarschiffe | Besichtigungen für die Erhaltung des Zeugnisses für Polarschiffe | Besichtigungen für die Erneuerung des Zeugnisses für Polarschiffe |
Fahrgastschiff | Erste Erneuerungsbesichtigung für das Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe nach dem 1. Januar 2018. | Nicht zutreffend. | Jedes Jahr. |
Frachtschiff | Erste Zwischenbesichtigung oder Erneuerungsbesichtigung für das Bau- Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe, wie von Regel I/10 SOLAS vorgeschrieben, je nachdem was zuerst nach dem 1. Januar 2018 eintritt. |
|
|
2. Schiffe, die nicht dem HSSC-Programm unterliegen | |||
Schiffstyp | Erstmalige Besichtigung für die Ausstellung des Zeugnisses für Polarschiffe | Besichtigungen für die Erhaltung des Zeugnisses für Polarschiffe | Besichtigungen für die Erneuerung des Zeugnisses für Polarschiffe |
Fahrgast- schiff | Erste Erneuerungsbesichtigung für das Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe nach dem 1. Januar 2018 | Nicht zutreffend | Jedes Jahr |
Frachtschiff | Erste Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe, wie von Regel I/10 SOLAS vorgeschrieben, je nachdem was zuerst nach dem 1. Januar 2018 ein- tritt, aber auf keinen Fall später als 31. März 2021. | Angepasst an die Erhaltungsbesichtigung (jährliche Besichtigung oder Zwischenbesichtigung) in Bezug auf das Bau- Sicherheitszeugnis. Das Zeugnis für Polarschiffe sollte bestätigt werden bei zufriedenstellenden Ergebnissen der Erhaltungsbesichtigung (jährliche Besichtigung oder Zwischenbesichtigung) in Bezug auf den Polar Code und die Bausicherheit, vorausgesetzt das Schiff hat ein gültiges Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis und Funk-Sicherheitszeugnis. |
(Stand: 29.08.2018)
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