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MSC.1/Rundschreiben 1623 - Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS-Code)
Vom 12. Dezember 2020
(VkBl. Nr. 10 vom 31.05.2024 S. 387)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 102. Tagung (4. bis 11. November 2020) die sich in der Anlage befindenden Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS-Code) angenommen, die vom Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" auf seiner sechsten Tagung (9. bis 13. September 2019) vorbereitet wurden.
2 Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, die Änderungen Schiffseignern, Schiffsbetreibern, Kapitänen und Besatzungen sowie allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
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Anlage
Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS-Code)
Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Ladungssicherungsvorkehrungen für teil- und nicht-standardisierte Ladung
Der gesamte Wortlaut von Anlage 13 einschließlich ihrer vier Anhänge
1 Anwendungsbereich
Die in dieser Anlage dargestellten Verfahren gelten für nichtstandardisiertes Ladegut; sie gelten nicht für Container auf Containerschiffen.Diese Verfahren sollen nicht für sehr schwere Ladungseinheiten gelten, die gemäß Nummer 1.8 der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (die "Richtlinien") befördert werden, und auch nicht für solches Ladegut, zu dessen Stauung und Sicherung in den Anlagen zu den Richtlinien ausführliche Hinweise enthalten sind.
Alle Laschings, die bei der Anwendung der in dieser Anlage beschriebenen Verfahren verwendet werden, müssen an festen Laschpunkten oder starken Halterungen befestigt werden, die auf der Ladungseinheit gekennzeichnet oder als geeignet empfohlen sind, oder sie sind als Schlaufe um die Ladungseinheit zu legen, wobei beide Enden, wie in Anlage 5 Abbildung 2 gezeigt, zur selben Seite gesichert werden. Über die Ladungseinheit führende Laschings, die keine festgelegte Sicherungsrichtung haben, sondern aufgrund ihrer Vorspannung lediglich zur Reibungserhöhung dienen, können bei der Bewertung von Sicherungsvorrichtungen in dieser Anlagenicht berücksichtigt werden.
Die Bestimmungen dieser Anlage sind nicht so auszulegen, als schlössen sie die Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen aus, vorausgesetzt, das Ergebnis einer solchen Anwendung führt zu Auslegungsparametern, welche die Mindest-Sicherheitsfaktoren nach dieser Anlage einhalten.
Die Anwendung der in dieser Anlage beschriebenen Verfahren dient als Unterstützung des Gebrauchs guter Seemannschaft und kann nicht die praktische Erfahrung im Stauen und Sichern von Ladung ersetzen.
2 Zweck der Verfahren
Die vorliegenden Verfahren sollen
2.1 als Hilfe bei der Erstellung eines Ladungssicherungshandbuches und der darin gegebenen Beispiele dienen;
2.2 die Schiffsleitung bei der Beurteilung der Sicherung solcher Beförderungseinheiten unterstützen, die im Ladungssicherungshandbuch nicht behandelt werden;
2.3 qualifiziertes Landpersonal bei der Beurteilung der Sicherung solcher Beförderungseinheiten unterstützen, die im Ladungssicherungshandbuch nicht behandelt werden;
2.4 als Arbeitsmittel für die Aus- und Weiterbildung von Seeleuten und Hafenpersonal dienen.
3 Darstellung der Verfahren
Die Verfahren werden in einer universell anwendbaren und flexiblen Art und Weise dargestellt. Es wird empfohlen, daß der Autor eines Ladungssicherungshandbuchs die hier vorliegende Darstellung so abändert, wie es für das betreffende Schiff, seine Sicherungsvorrichtungen und das zu befördernde Ladegut am zweckmäßigsten ist. Dies kann etwa durch geeignete graphische Darstellungen, Tabellen oder Beispielrechnungen geschehen.
4 Festigkeit der Sicherungsausrüstung
4.1 Die Hersteller von Sicherungsausrüstung sollen zumindest Angaben über die Nenn-Bruchfestigkeit der jeweiligen Ausrüstung in Kilonewton (kN)1 mitliefern.
4.2 Der Ausdruck "Maximum Securing Load", der nur hier mit dem deutschen Ausdruck "Höchstzulässige Belastung für Zwecke der Ladungssicherung" und ansonsten mit seiner englischen Abkürzung "MSL" wiedergegeben wird, dient zur Bezeichnung der Belastungsfähigkeit einer Vorrichtung, die dazu benutzt wird, Ladung auf dem Schiff zu sichern. Zu Sicherungszwecken kann "MSL" durch "SWL" ("Safe Working Load") oder "Höchstzulässige Tragkraft" ersetzt werden, sofern diese der durch die "MSL" festgelegten Festigkeit entspricht oder sie übersteigt. Die "MSL" für verschiedene Arten von Sicherungsmitteln sind in der nachstehenden Tabelle enthalten; Sonderfälle sind unter Nummer 4.3 erwähnt. Als "MSL" von Holz soll allgemein ein Wert von 0,3 kN pro cm2 quer zur Maserung angenommen werden.
Tabelle 1: Bestimmung der "MSL" aus der Nenn-Bruchfestigkeit
Sicherungsmittel bzw. Werkstoff MSL Schäkel, Ringe, Decksaugen, Spannschrauben aus unlegiertem Schiffbaustahl umwelt-online - Demo-Version
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