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Regelwerk

MSC.1/Rundschreiben 1625 Einheitliche Interpretationen des IGC-Codes (in der durch Entschließung MSC.370(93) geänderten Fassung)

Vom 8. Dezember 2020
(VKBl. Nr. 10 vom 31.05.2024 S. 382; 31.05.2024 S. 386 24)



1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner 102. Tagung (4. bis 11. November 2020) in der Absicht eine genauere Anleitung für die Anwendung der einschlägigen Anforderungen des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut (IGC-Code), in der durch Entschließung MSC.370(93) geänderten Fassung, bereitzustellen, die sich in der Anlage befindenden einheitlichen Interpretationen des IGC-Codes angenommen, die der Unterausschuss "Carriage of Cargoes and Containers" auf seiner sechsten Tagung vorbereitet hatte.

2 Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, die einheitlichen Interpretationen in der Anlage als Anleitung bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des IGC-Codes zu verwenden und die einheitlichen Interpretationen allen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.

***

Anlage

Einheitliche Interpretationen des IGC-Codes (in der durch Entschließung MSC.370(93) geänderten Fassung)

1 T-Nähte in unabhängigen Typ A- und Typ B-Tanks (Absatz 4.20.1.1)

1.1 Absatz 4.20.1.1 ist für unabhängige Tanks des Typs a und des Typs B anwendbar, die hauptsächlich aus flachen Wandungen bestehen. Dazu gehören die Tankecken, welche aus gebogenen Platten bestehen, die an die Tankwandungen anschließen und mit in gleicher Ebene liegenden Nähten verbunden sind.

1.2 Die Anwendbarkeit der Formulierung "Nur für Verbindungen zwischen Dom und Mantel" wird wie folgt klargestellt:

  1. Geschweißte Ecken (d. h. Ecken aus Schweißmetall) dürfen nicht in der hauptsächlichen Tankmantelkonstruktion, d. h. den Ecken zwischen der Mantelseite (einschließlich geneigter flacher Oberflächen, die parallel zum Hopper- oder oberen Bereich verlaufen, sofern vorhanden) und dem Boden oder der Decke des Tanks sowie zwischen den Querschotten am Tankende und dem Boden, der Decke oder den Mantelseiten (einschließlich der geneigten flachen Oberflächen, sofern vorhanden) des Tanks verwendet werden. Anstelle dessen müssen Tankecken, die unter Verwendung von gebogenen Platten konstruiert sind, die an Tankoberflächen anschließen und mit in gleicher Ebene liegenden Nähten verbunden sind, verwendet werden; und
  2. T-Verbindungen können für andere örtlich begrenzte Konstruktionen des Mantels, wie beispielsweise Lenzbrunnen, Sumpf und Dom akzeptiert werden, wobei voll durchgeschweißte T-Verbindungen verwendet werden müssen.

2 Nähte unabhängiger Typ C-Bi-Lobe-Tanks mit Mittellängsschott (Absatz 4.20.1.2)

2.1 Absatz 4.20.1.2 ist anwendbar auf unabhängige Typ-C-Tanks einschließlich Bi-Lobe-Tanks, die vor allem aus gekrümmten Wandungen mit einem Mittellängsschott gebaut sind.

2.2 Die Anwendbarkeit der Formulierung "Andere Kantenvorbereitungen" wird wie folgt klargestellt:

Kreuzförmige voll durchgeschweißte Schweißverbindungen in einem Bi-Lobe-Tank mit Mittellängsschott können, vorbehaltlich der Zustimmung der Verwaltung oder einer in ihrem Auftrag handelnden anerkannten Organisation, als Tankstrukturkonstruktion bei Tankmittschiffsnähten mit Vorbereitung der schrägen Kanten auf Grundlage der Ergebnisse aus den bei der Zulassung des Schweißverfahrens durchgeführten Versuchen akzeptiert werden. Siehe unten stehendes Beispiel:


3 Äußerer Kanal in Gas-Brennstoff-Systemen (Absätze 5.4.4 und 5.13.2.4) 24

3.1 Der Ausdruck "Kanal" in 5.4.4 und 5.13.2.4 umfasst das Ausrüstungsgehäuse, das in 16.4.3.1 und 16.4.3.2 (z.B. Gehäuse der Gas-Ventileinheit) gefordert wird, sowie den strukturellen Rohrkanal, der jedes aus dem inneren Rohr oder der inneren Ausrüstung austretende Gas zurückhalten soll. Der Begriff "struktureller Rohrkanal" meint einen außen liegenden Kanal, der Teil einer Struktur ist, beispielsweise, sofern gestattet, der Schiffsrumpfstruktur, eines Aufbaus oder eines Deckshauses, ausgenommen Räume mit Gas-Ventileinheiten.

Die Räume mit Gas-Ventileinheiten müssen

  1. gasdicht gegenüber anderen geschlossenen Räumen sein;
  2. mit mechanischer Sauglüftung mit einer Leistungsfähigkeit von mindestens 30 Luftwechseln pro Stunde ausgestattet sein und so ausgelegt sein, dass ein Druck unter Atmosphärendruck eingehalten wird; und
  3. in der Lage sein, den höchsten aufgebauten Druck, der im Falle eines Gasrohrbruchs in dem Raum entsteht, auszuhalten, was durch geeignete Berechnungen, die die Lüftungseinrichtungen berücksichtigen, dokumentiert ist.

3.2 Die Formulierung "Der Entwurfsdruck des äußeren Rohres oder Kanals" in 5.4.4 meint:

  1. Den höchsten Druck, der auf das äußere Rohr oder Ausrüstungsgehäuse nach dem Bruch des inneren Gasrohrs ausgeübt werden kann, wie durch angemessene Berechnungen unter Berücksichtigung der Lüftungseinrichtungen dokumentiert; oder

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