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Änderungstext
Bekanntmachung der Änderungen des EmS-Leitfadens für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern
Vom 06. März 2024
(VkBl. Nr. 7 vom 15.04.2024 S. 286)
G 16/3643.70/2
Hiermit gebe ich Änderungen des EmS-Leitfadens für überarbeitete Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern, bekannt. Die Änderungen beziehen sich auf die Fassung der Bekanntmachung der amtlichen deutschen Übersetzung des EmS-Leitfadens vom 06.09.2021 (VkBl. 2021, S. 965).
Die Änderungen umfassen die Entschließung MSC.501(105) des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), mit der das 41. Amendment des IMDG-Codes im EmS-Leitfaden berücksichtigt wird.
Der EmS-Leitfaden wird wie folgt geändert:
Im zweiten Absatz, Satz 1 wird die Angabe "40-20" durch die Angabe "41-22" ersetzt.
Bei dem Eintrag UN 1891 wird die Angabe "F-A" durch die Angabe "F-E" und die Angabe "S-A" durch die Angabe "S-D" ersetzt.
Hinter dem Eintrag UN 3549 wird folgende Zeile eingefügt:
UN 3550 | F-A | S-A |
ENDE |
(Stand: 15.10.2024)
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