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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Vom 25. März 2025
(BGBl. I Nr. 100 vom 01.04.2025 EU)


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verordnet aufgrund

Artikel 1
Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung

Die BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung vom 28. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4744), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 28) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 72 wird die folgende Nummer 73 eingefügt:

"73. See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)".

b) Die bisherigen Nummern 73 bis 75 werden zu den Nummern 74 bis 76.

2. Die Anlage wird wie folgt geändert:

a) Die Tabelle in Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

aa) In den Nummern 20 bis 41 wird jeweils in der dritten Spalte die Angabe "Absatz 2" durch die Angabe "Absatz 1" ersetzt.

bb) In den Nummern 28 bis 31 sowie 33 bis 41 wird jeweils in der zweiten Spalte die Angabe "oder" durch die Angabe "und" ersetzt.

cc) In Nummer 35 wird in der zweiten Spalte die Angabe "mit Blendwirkung" gestrichen.

b) In der Tabelle in Abschnitt 3 wird die Zeile zu Nummer 22 durch die folgende Zeile ersetzt:

Alt:

Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr in Euro
22 Erlass von Verboten oder Geboten sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 1a SeeSpbootV 297 - 595

Neu:

Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr in Euro
"22 Erlass von Verboten oder Geboten sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 2 SeeSpbootV 297 - 595".

c) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 der Vorbemerkungen wird die Angabe "24 - 30 sowie 32 - 33" durch die Angabe "24 - 30, 32 - 33 und 145" ersetzt.

bb) In Nummer 4 der Vorbemerkungen wird die Angabe "147" durch die Angabe "150" ersetzt.

cc) In Nummer 5 der Vorbemerkung wird die Angabe "145 - 148" durch die Angabe "148 - 151" ersetzt.

dd) In den Nummern 38 bis 40 der Tabelle wird jeweils in der dritten Spalte die Angabe "SeeAnlG" durch die Angabe "SeeAufgG" ersetzt.

d) In den Nummern 142 und 143 wird jeweils in der dritten Spalte die Angabe " § 4" durch die Angabe " § 4," ersetzt.

e) Die Tabelle in Abschnitt 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Unterabschnitt I. Buchstabe C. wird in den Nummern 0201 und 0202 jeweils in der zweiten Spalte die Angabe "in der Auslandsfahrt" gestrichen.

bb) Nach Unterabschnitt II. Buchstabe B. Nummer 2102 wird die folgende Nummer 2103 eingefügt:

Nummer Gegenstand Rechtsgrundlage Gebühr
"2103

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(Stand: 01.04.2025)

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