Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Vom 13. Oktober 2021
(BGBl. I Nr. 74 vom 19.10.2021 S. 4688)



Gesetzgebungsvorgang mit Erläuterungen / Begründungen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verordnet auf Grund des § 26a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 26a Absatz 1 Nummer 1 und 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist:

Artikel 1
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

( 1) § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
3. der Nummern 19.1.1, 19.1.2, 21.1, 21.2, 39.1, 41, 50, 50.1, 50.2, 50.3, 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3, 135, 135.1, 135.2, 83.3, 89b.2, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 152.1 oder "3. der Nummern 19.1.1, 19.1.2, 21.1, 21.2, 39.1, 41, 50, 50.1, 50.2, 50.3, 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3, 83.3, 89b.2, 132.1, 132.2, 132.3, 132.3.1, 132.3.2, 135, 135.1, 135.2, 152.1 oder".

( 2) Die Anlage zu § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

1. In der laufenden Nummer 2 wird in der Spalte "Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten" die Angabe wie folgt gefasst:

"55 Euro"

2. In der laufenden Nummer 2.1 wird in der Spalte "Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten" die Angabe wie folgt gefasst:

"70 Euro"

3. In der laufenden Nummer 2.2 wird in der Spalte "Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten" die Angabe wie folgt gefasst:

"80 Euro"

4. In der laufenden Nummer 2.3 wird in der Spalte "Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten" die Angabe wie folgt gefasst:

"100 Euro"

5. Die laufenden Nummern 9, 9.1, 9.2 und 9.3 werden wie folgt gefasst:

Alt:

Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten
"9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten § 3 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 3
80 Euro
9.1 um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art Tabelle 1 Buchstabe a
9.2 um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1 Buchstabe b
9.3 um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen Tabelle 1 Buchstabe c".

Neu:

Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz in Euro (Euro), Fahrverbot in Monaten
"9 Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten § 3 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 3
80 Euro
9.1 bis 15 km/h für mehr als 5 Minuten Dauer, bis 15 km/h in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt oder um mehr als 15 km/h, mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art Tabelle 1 Buchstabe a
9.2 um mehr als 10 km/h innerorts, um mehr als 15 km/h außerorts, bis 15 km/h innerorts oder außerorts jeweils für mehr als 5 Minuten Dauer oder bis 15 km/h innerorts oder außerorts jeweils in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen Tabelle 1 Buchstabe b
9.3 um mehr als 20 km/h mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen Tabelle 1 Buchstabe c".

6. Die laufende Nummer 11 wird wie folgt gefasst:

Alt:

Lfd. Nr. Tatbestand

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.10.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion