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BAM-GGR 016
Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement nicht zulassungspflichtiger Bauarten von Versandstücken zur Beförderung radioaktiver Stoffe
BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR)
Vom 1. Februar 2024
(BAM Amts- und Mitteilungsbl. vom 01.02.2024)
Archiv: 2014
1 Geltungsbereich
Gegenstand dieser Regel ist die Beschreibung der Anforderungen an Managementsysteme bei der Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Gebrauch, Wartung und Inspektion von nicht zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe zur Einhaltung der nachfolgend genannten Vorschriften:
Die Zuständigkeiten der BAM in Zusammenhang mit dieser Regel sind in folgenden Verordnungen geregelt:
Nachfolgend wird, sofern notwendig, nur auf das ADR [1] sowie GGVSEB [5] Bezug genommen, sinngemäß gelten auch die Bezüge des RID [2], ADN [3] und des IMDG [4] sowie der GGVSee [6] und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung [7] in jeweils gültiger Fassung.
Die Regel erläutert die Vorschriften hinsichtlich notwendiger Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement für alle Bauarten von:
Anforderungen anderer Rechtsvorschriften werden von dieser Regel nicht berührt.
2 Begriffsbestimmungen im Sinne dieser Regel
Soweit nicht anders definiert gelten die Begriffsbestimmungen des ADR [1].
Abnahmebeauftragter | Eine vom Hersteller beauftragte Person mit nachgewiesener Sachkunde und Unabhängigkeit. |
Abnahmebescheinigung | Erklärung zur Übereinstimmung einer hergestellten Verpackung mit der spezifizierten Bauart durch den Abnahmebeauftragten. |
Absender | Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt die gemäß Vertrag bestimmte Partei als Absender. |
Abweichung | Nichtübereinstimmung der festgestellten Ist- mit der Soll-Beschaffenheit. |
Änderung | Modifikation der Spezifikation der Bauart. |
Alterung | Während des vorgesehenen Betriebs durch Alterungsmechanismen ausgelöste Veränderungen der Eigenschaften von Bauteilen/Bauteilgruppen einer Verpackung/eines Versandstücks. |
Alterungseffekte | Auswirkungen von Alterungsmechanismen an einem Versandstück, die unter Berücksichtigung einer abschätzbaren/vorhersehbaren Betriebsdauer zu Veränderungen an einem Versandstück aufgrund von z.B. Materialabträgen durch Korrosion, Änderung von Festigkeiten durch thermische Belastung oder plastischen Verformungen durch Kriechen führen. |
Alterungsmanagement | Gesamtheit der organisatorischen und technischen Maßnahmen, die den spezifikationsgerechten Zustand von Verpackungen/Versandstücken von der Inbetriebnahme der ersten bis zur Außerbetriebnahme der letzten Verpackung einer Bauart gewährleisten. |
(Stand: 06.03.2024)
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