umwelt-online: BAM-GGR 001 - Verfahren der Überwachung und Qualitätssicherung der Herstellung von Verpackungen (3)
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Qualitätssicherungsmaßnahmen für flexible Großpackmittel (FIBC) aus Kunststoffgewebe bzw. -folie der typen 13H1, 13H2, 13H3, 13H4, 13H5  QSM 22

1. Eingangsprüfungen

Kunststoffgewebe, Kunststofffolien, sicherheitsrelevante Halbfabrikate und Zusatzstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand

Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Garnen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.

2. Prüfungen während der Fertigung

2.1 Prüfungen bei Fertigungsbeginn

Die Überprüfung der Qualitätsfähigkeit des Fertigungsprozesses bezogen auf die Produktspezifikation des Großpackmittels (FIBC) erfolgt unter der Einbeziehung festgelegter Arbeitsanweisungen.

Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die ordnungsgemäße Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vor der Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an mindestens einem Prototyp zu prüfen und zu dokumentieren:

2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung

Während der Fertigung sind die fachgerechte Einrichtung der Maschinen bzw. Anlagen und die Einhaltung der Arbeitsanweisungen zu überwachen. Folgende Prüfungen sind durchzuführen und zu dokumentieren:

3. Endprüfungen

An den fertig gestellten FIBC sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:

4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Anwenderdokumentation

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen (Handhabungs- und Bedienungsanleitungen) sind für jede Lieferung zu gewährleisten.

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Qualitätssicherungsmaßnahmen für flexible Großpackmittel (FIBC) aus Textilgewebe der typen 13L1, 13L2, 13L3 und 13L4  QSM 23

1. Eingangsprüfungen

Textilgewebe und weiteres Zubehör sowie sicherheitsrelevante Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand

Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Garnen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.

2. Prüfungen während der Fertigung

2.1 Fertigungsvorbereitung

Die Überprüfung der Qualitätsfähigkeit des Fertigungsprozesses bezogen auf die Produktspezifikation des Großpackmittels (FIBC) erfolgt unter Einbeziehung festgelegter Arbeitsanweisungen.

Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die ordnungsgemäße Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vor der Freigabe der Fertigung sind die nachstehenden Eigenschaften an mindestens einem Prototyp zu prüfen und zu dokumentieren:

2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung

Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen bzw. Anlagen und die Einhaltung der Arbeitsanweisungen zu überwachen. Folgende Eigenschaften sind zu prüfen und zu dokumentieren:

3. Endprüfungen

An den fertig gestellten FIBC sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:

4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Anwenderdokumentation

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