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Qualitätssicherungsmaßnahmen für flexible Großpackmittel (FIBC) aus Kunststoffgewebe bzw. -folie der typen 13H1, 13H2, 13H3, 13H4, 13H5 | QSM 22 |
1. Eingangsprüfungen
Kunststoffgewebe, Kunststofffolien, sicherheitsrelevante Halbfabrikate und Zusatzstoffe sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und der Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Garnen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Prüfungen bei Fertigungsbeginn
Die Überprüfung der Qualitätsfähigkeit des Fertigungsprozesses bezogen auf die Produktspezifikation des Großpackmittels (FIBC) erfolgt unter der Einbeziehung festgelegter Arbeitsanweisungen.
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die ordnungsgemäße Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vor der Freigabe der Fertigung sind nachstehende Eigenschaften an mindestens einem Prototyp zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung
Während der Fertigung sind die fachgerechte Einrichtung der Maschinen bzw. Anlagen und die Einhaltung der Arbeitsanweisungen zu überwachen. Folgende Prüfungen sind durchzuführen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten FIBC sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Anwenderdokumentation
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen (Handhabungs- und Bedienungsanleitungen) sind für jede Lieferung zu gewährleisten.
Qualitätssicherungsmaßnahmen für flexible Großpackmittel (FIBC) aus Textilgewebe der typen 13L1, 13L2, 13L3 und 13L4 | QSM 23 |
1. Eingangsprüfungen
Textilgewebe und weiteres Zubehör sowie sicherheitsrelevante Halbfabrikate sind bei jeder Lieferung auf Übereinstimmung der werkstofftechnischen Kennwerte und Abmessungen mit der zugelassenen Bauart anhand
Bei Fremdbezug von Fertig- und Halbfabrikaten (z.B. Garnen) durch den Abfüller hat die Eingangsprüfung nachweisbar durch den Abfüller aufgrund der vom Verpackungshersteller bereitgestellten, zulassungskonformen Spezifikationen zu erfolgen.
2. Prüfungen während der Fertigung
2.1 Fertigungsvorbereitung
Die Überprüfung der Qualitätsfähigkeit des Fertigungsprozesses bezogen auf die Produktspezifikation des Großpackmittels (FIBC) erfolgt unter Einbeziehung festgelegter Arbeitsanweisungen.
Vor dem Beginn der ersten Fertigung und beim Wechsel der Bauart ist die ordnungsgemäße Einrichtung der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten und zu dokumentieren. Vor der Freigabe der Fertigung sind die nachstehenden Eigenschaften an mindestens einem Prototyp zu prüfen und zu dokumentieren:
2.2 Prüfungen bei laufender Fertigung
Während der Fertigung ist die fachgerechte Einrichtung der Maschinen bzw. Anlagen und die Einhaltung der Arbeitsanweisungen zu überwachen. Folgende Eigenschaften sind zu prüfen und zu dokumentieren:
3. Endprüfungen
An den fertig gestellten FIBC sind folgende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren:
4. Vollständigkeit und Richtigkeit der Anwenderdokumentation
(Stand: 25.05.2021)
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