umwelt-online: CTU-Packrichtlinien (6)
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(ersetzt durch den CTU-Code - MSC.1497)

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Folgen des Überladens von CTUs  Anlage 3

1. Bei Beförderungsfällen im kombinierten Verkehr entstehen durch das Überladen von CTUs verschiedene Gefahren für die Arbeitssicherheit; dazu zählen insbesondere

.1 Gefahren für die an Bord und am Kai mit dem Umschlag Beschäftigten durch das Auseinanderbrechen der CTU;
.2 Gefahren für die mit dem Umschlag der CTU Beschäftigten und die Bedienungskräfte von Anlagen und Fahrzeugen, insbesondere für die Fahrer von Gabelstaplern, deren Fahrzeuge beschädigt werden oder aus dem Gleichgewicht geraten können;
.3 die Gefahr von Unfällen für Straßen- und Schienenfahrzeuge, die dadurch entsteht, wenn die überladene CTU die höchste zulässige Nutzlast der betreffenden Fahrzeuge überschreitet. Diese Gefahren werden noch dadurch verschärft, daß Fahrer von Straßenfahrzeugen häufig nicht wissen, daß ihr Fahrzeug überladen ist und infolgedessen ihr Fahrverhalten dieser Situation nicht anpassen. Ein weiteres Gefahrenmoment kann durch die besonderen Bedingungen des kombinierten Verkehrs auf Straße und Schiene in Europa entstehen, da die europäischen Eisenbahnwaggons aufgrund ihrer Bauart keine großen Sicherheitsmargen für Übergewicht vorsehen.

2. Die Hauptgefahr ist die, daß es beim Laden von CTUs auf ein Schiff oder Straßenfahrzeug beziehungsweise beim Entladen von CTUs von einem Schiff oder Straßenfahrzeug und beim Einsatz von Containerumschlagsgeschirr im Bereich von Umschlagplätzen zu Unfällen kommt, insbesondere dann, wenn die CTUs bei der Zwischenlagerung bis zur Verbringung aufs Schiff beziehungsweise bis zum Ablauf an den Empfänger übereinander gestapelt werden.

Anmerkung: Werden Güter mit hoher spezifischer Dichte (beispielsweise Schwermaschinen oder Metallbarren) in eine CTU gepackt, so ist zur Vermeidung des Überladens die Art und die Tragfähigkeit der CTU zu berücksichtigen.

3. Es ist zwar davon auszugehen, daß die meisten Kräne Überlastsicherungen besitzen; da diese jedoch von ihrer Funktion her eine Überlastung der Kräne verhindern sollen, sind sie nicht notwendigerweise dazu geeignet, überladene CTUs zu entdecken.

4. Wird eine überladene CTU von einem Schiff oder Straßenfahrzeug entladen, so kann es sein, daß die Überladung erst entdeckt wird, wenn die CTU im Lagerbereich des Umschlagplatzes gestapelt werden soll und festgestellt wird, daß das Umschlagsgerät nicht über die erforderliche Hebekraft verfügt. In manchen Häfen kann es vorkommen, daß kein Umschlagsgerät für den Umschlag von CTUs mit hoher Tragfähigkeit vorhanden ist.

5. Bereits wenn mit dem Packen begonnen wird, ist die Gefahr einer eventuellen Überladung der CTU sorgfältig zu bedenken. Das Packen von CTUs - sei es am Ort der Herstellung oder Verarbeitung des Ladeguts, sei es in Güterverkehrszentren, sei es im Lager des Absenders - muß unter der Aufsicht von ausgebildeten Fachkräften erfolgen, denen umfassende Angaben über die zu packenden Güter zur Verfügung stehen und die über ausreichende Befugnisse verfügen, um gegebenenfalls durch entsprechende Anweisungen ein Überladen zu unterbinden.

6. Angesichts der vorstehenden Überlegungen sind alle Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, daß CTUs überladen werden. Wird trotzdem festgestellt, daß eine CTU überladen ist, so ist sie aus dem Verkehr zu ziehen bis sie das zulässige Bruttogewicht aufweist.

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Anschriftenliste einschlägiger internationaler Organisationen  Anlage 4

Die nachstehend aufgeführten Organisationen erteilen weitere Auskünfte, insbesondere über Regelungen und Rechtsvorschriften auf internationaler Ebene.

United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD)

Palais des Nations
CH-1211 Geneve 10
Telefax: + 41-22-9 07-00 50

United Nations Economic Commission for Europe (ECE)

Transport Division
Palais des Nations
CH-1211 Geneve 10
Telefax: +41-22-917-0039

International Labour Office (IL0)

Maritime Industries Branch
4, route des Morillons
CH-1211 Geneve
Telefax: + 41-22-7 99-70 50

International Maritime Organization (IMO)

Cargoes and Facilitation Section
4 Albert Embankment
London SE1 7SR
Großbritannien
Telefax: + 44-1 71-58 73 21

International Organization for Standardization (ISO)

1-3 rue de Varembe
CH-1211 Geneve
Telefax: + 41 -22-7 33-34 30

International Cargo-Handling Co-ordination Association (ICHCA)

71 Bondway
London SW8 1SH
Großbritannien
Telefax: + 44-1 71-8 20-17 03

Institute of International Container Lessors (IICL)

Bedford Consultants Building, Box 605
Bedford, NY 10506
Vereinigte Staaten
Telefax: + 1-9 14-2 34-36 41

Central Commission of Navigation an the Rhine (CCNR)

2, place de la Republique
F-67082 Strasbourg
Telefax: + 33-3-88-32 10 72

Danube Commission (CD)

25, Benczur utca
H-1 068 Budapest
Telefax: + 36-1-2 68-19 80

European Standardization Committee (CEN)

Rue de Strassart 36
B-1 050 Bruxelles
Telefax: + 32-2-5 19-68 19

International Union of Railways (UIC)

16 rue Jean Rey
F-75015 Paris
Telefax: + 33-1 -44 49-20 29

International Road Transport Union (IRU)

Centre international
3 rue de Varembe
B.P.44
CH-1211 Geneve
Telefax: + 41-22-7 33-06 60

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Zeichnungen zu "So" und "So nicht" Anlage 5
Schwere Ladungen über eine große Auflagefläche verteilen!

Schwere Ladungen nicht auf kleine Flächen konzentrieren!

Ladung so sichern, daß einwirkende Kräfte über eine große Fläche der Beförderungseinheit verteilt sind!

     

 

Ladung nicht mit Vorrichtungen sichern, die starke Kräfte auf kleine Flächen innerhalb einer Beförderungseinheit lenken!

Schwerpunkt der Ladung in die Mitte des Containers setzen!

Gewicht der Ladung nie anders als mittig plazieren!

Beim Packen die Ladung als Block stauen!

 Keine ungleichmäßigen Lagen von Packstücken bilden!

Gegen das Verrutschen von Packstücken Zwischenmaterial mit rutschfester Oberfläche einlegen!

 Obere Lage ausreichend sichern!


 Jedes einzeln stehende Ladungsteil unabhängig sichern!

 

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Rahmenlehrplan für eine Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten (CTUs)  Anlage 6

1 Folgen des schlechten Packens und Sicherns von Ladung
1.1 Verletzungen von Personen und Umweltschäden
1.2 Beschädigung von Schiff und Beförderungseinheit
1.3 Ladungsschäden
1.4 Wirtschaftliche Folgen

2 Haftungsfragen
2.1 Beteiligte an der Ladungsbeförderung
2.2 Gesetzliche Verantwortung
2.3 Verantwortung nach Treu und Glauben
2.4 Qualitätssicherung

3 Kräfte, die während der Beförderung auf die Ladung einwirken
3.1 Beförderung mit Straßenfahrzeugen
3.2 Beförderung mit Schienenfahrzeugen
3.3 Beförderung mit Seeschiffen

4 Grundsätze für das Packen und Sichern von Ladung
4.1 Verhinderung des Verrutschens
4.2 Verhinderung des Umkippens
4.3 Bedeutung des Reibungswiderstands
4.4 Grundsätze der Ladungssicherung
4.5 Bemessung der Sicherungsvorrichtungen im kombinierten Verkehr

5 Die verschiedenen Arten von Beförderungseinheiten
5.1 Container
5.2 Plattformen
5.3 Wechselbehälter
5.4 Straßenfahrzeuge
5.5 Eisenbahnwaggons

6 Bewußte Ladungsfürsorge und Ladungsplanung
6.1 Wahl des Beförderungsmittels
6.2 Wahl der Art der Beförderungseinheit
6.3 Überprüfung der Beförderungseinheit vor dem Stauen
6.4 Ladungsverteilung in Beförderungseinheiten
6.5 Anforderungen seitens des Ladungsempfängers für das Packen
6.6 Risiken der Schwitzwasserbildung in Beförderungseinheiten
6.7 Symbole für die Behandlung von Ladung

7 Verschiedene Verfahren für das Packen und Sichern von Ladung
7.1 Laschen
7.2 Festsetzen und Verpallen
7.3 Erhöhung des Reibungswiderstandes

8 Mittel für die Sicherung und den Schutz der Ladung
8.1 Feste Vorrichtungen an Beförderungseinheiten
8.2 Wiederverwendbare Ladungssicherungsmittel
8.3 Einweg-Ladungssicherungsmittel
8.4 Überprüfung und Aussondern von Ladungssicherungsmitteln

9 Packen und Sichern von homogener Ladung
9.1 Ladungen in Kisten
9.2 Ladungen auf Paletten
9.3 Ballen und Bündel
9.4 Säcke auf Paletten
9.5 Flexible IBC's
9.6 Platten und Paneele
9.7 Fässer
9.8 Röhren
9.9 Ladungen in Kartons

10 Packen und Sichern von inhomogener Ladung
10.1 Zusammenladen verschiedener Arten von verpackten Gütern
10.2 Zusammenladen von schweren und leichten Gütern
10.3 Zusammenladen von starren und flexiblen Gütern
10.4 Zusammenladen von langen und kurzen Gütern
10.5 Zusammenladen von hohen und flachen Gütern
10.6 Zusammenladen von flüssigen und trockenen Gütern

11 Packen und Sichern von Papierprodukten
11.1 Allgemeine Richtlinien für das Packen und Sichern von Papierprodukten
11.2 Aufrechtstehende Rollen
11.3 Liegende Rollen
11.4 Blattpapier auf Paletten

12 Packen und Sichern von Ladung, die besondere Techniken erfordert
12.1 Stahlblechrollen (Coils)
12.2 Kabeltrommeln
12.3 Drahtrollen
12.4 Stahlplatten
12.5 Stahlbleche
12.6 Großröhren
12.7 Steinblöcke
12.8 Maschinen

13 Stauen und Sichern von gefährlichen Gütern
13.1 Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern
13.2 Begriffsbestimmungen
13.3 Packregeln
13.4 Pack-, Trenn- und Sicherungsvorschriften
13.5 Kennzeichnung und Plakatierung
13.6 Informationsaustausch bei der Beförderung von gefährlichen Gütern
13.7 Haftungsfragen

Zusammenstellung der Bezugsdokumente

weiter .

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(Stand: 29.11.2018)

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