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Technische Richtlinien Tanks (TRT) - TRT 043 - Füllungsgrade für Tanks zur Beförderung flüssiger Stoffe
Zu 4.3.2.2 ADR/RID
Vom 10. März 2003
(VkBl. Heft 7 2003 S. 178)
Zu 4.3.2.2 ADR/RID
Bei den in Deutschland üblichen Temperaturen ist eine größere Temperaturschwankung als 35 K nicht zu erwarten. Es ist sicherheitstechnisch daher unbedenklich bei innerstaatlichen Beförderungen die Forderungen nach Verhinderung der Überschreitung der zulässigen Füllungsgrade auch als erfüllt anzusehen, wenn in die Formeln für die Berechnung der Füllungsgrade anstelle von
"α (50 - tF)" der Wert "35 α "
eingesetzt wird.
(Stand: 01.02.2021)
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