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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
Vom 5. Januar 2018
(BGBl. I Nr. 3 vom 19.01.2018 S. 131)
In der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3862) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
1. § 4 ist wie folgt zu berichtigen:
a) In Absatz 7 Satz 2 sind die Wörter " Nummern 1 und 3.6" durch die Wörter " Nummer 1 und 3.6" zu ersetzen.
b) In Absatz 12 Satz 2 ist nach dem Wort "wiederholen" ein Komma einzufügen.
2. § 17 ist wie folgt zu berichtigen:
a) In Nummer 1 ist das Wort "Anschnitten" durch das Wort "Abschnitten" zu ersetzen.
b) In Nummer 11 ist das Wort " IMDG-Code" durch die Wörter "des IMDG-Codes" zu ersetzen.
3. In § 28 Absatz 6 ist die Angabe "15. Februar 2015" durch die Angabe "15. Februar 2016" zu ersetzen.
ID: 180135
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(Stand: 26.04.2021)
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