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Anforderungen an die gerätetechnische Ausstattung | Anlage 3 |
1 Allgemeine Anforderungen
1.1 Die gerätetechnische Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen und für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sein. Grundlage der Anforderungen an die Gerätetechnik sind die Vorgaben, die in einschlägigen Normen, z.B. der DIN EN 482 beschrieben sind. Besonderheiten der Probenahme - wie z.B. bei Messung im Exbereich oder komplexe Messaufgaben - erfordern ggf. zusätzliche Gerätetechnik.
1.2 Die gerätetechnische Ausstattung muss regelmäßig gewartet werden. Die Anforderungen der DIN EN 45001 bzw. der DIN ISO/IEC 17025 in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
1.3 Die in Nr. 1.4 und 2 folgenden Aufzählungen beschreiben Mindestanforderungen, die an Messstellen zu stellen sind. Bei innerbetrieblichen Messstellen können diese Anforderungen - in Abhängigkeit des tatsächlich im betrieblichen Rahmen durchzuführenden Messprogramms - eingeschränkt werden.
1.4 In der Messstelle muss folgende Mindestausstattung vorhanden sein:
2 Spezifische Anforderungen für die Eignung in der jeweiligen Gruppe
2.1 Gruppe 1: Aerosole (ohne Faserstäube)
Messstelle
Messstelle oder externes Laboratorium im Unterauftrag
2.2 Gruppe 2: Faserstäube
Messstelle
Messstelle oder externes Laboratorium im Unterauftrag
2.3 Gruppe 3: Anorganische Gase und Dämpfe
Messstelle
Messstelle oder externes Laboratorium im Unterauftrag
2.4 Gruppe 4: Organische Gase und Dämpfe
Messstelle
Messstelle oder externes Laboratorium im Unterauftrag
2.5 Gruppe 5: Ausgewählte Parameter/Gebiete
Anforderungen an die Organisation und Infrastruktur | Anlage 4 |
1 Anforderungen an die Organisation
1.1 Die Organisation der Messstelle muss den Anforderungen der DIN EN 45001 bzw. der DIN ISO/IEC 17025 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
1.2 Die Messstelle muss so organisiert sein, dass jeder Mitarbeiter sowohl den Umfang als auch die Grenzen seines Verantwortungsbereichs kennt.
1.3 Messstelle und Laboratorium haben sich über das Messverfahren abzustimmen (z.B. bzgl. Probevolumen, Luftdurchsatz, Lagerfähigkeit der Proben).
1.4 Probenahme und Berichterstellung mit Befunderhebung dürfen grundsätzlich personell nicht getrennt sein.
2 Zusätzliche organisatorische Anforderungen bei Beteiligung externer Laboratorien
2.1 Die Messstelle kann durch Unterauftragsvergabe ein externes Laboratorium mit der analytischen Bestimmung beauftragen, wenn dieses Laboratorium über die zur Durchführung der entsprechenden Analytik notwendige Fachkunde und geeignete personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügt sowie geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung betreibt. Eine weitere Unterauftragsvergabe durch das externe Laboratorium ist nicht zulässig.
(Stand: 06.07.2018)
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