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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstreformgesetzes
- Berlin -
Vom 17. Juni 2016
(GVBl. Nr. 16 vom 28.06.2016 S. 332)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesundheitsdienstreformgesetzes
Artikel V Absatz 2 des Gesundheitsdienstreformgesetzes vom 25. Mai 2006 (GVBl. S. 450) wird aufgehoben.
(2) Artikel I tritt am 30. Juni 2016 außer Kraft.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 16/0990 | ENDE |
(Stand: 29.01.2021)
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