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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung
KiWG - Kindeswohlgesetz

Vom 30. April 2007
(GBl. Hansest.Bremen Nr. 29 vom 15.05.2007 S. 317)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Das Gesundheitsdienstgesetz vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366 - 2120-f-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. S. 637), wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe zu § 14a eingefügt:

" § 14a Früherkennungsuntersuchungen für Kinder".

b) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende Angabe zu § 42a eingefügt:

" § 42a Evaluation".

2. In § 14 Abs. 2 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

"Die Gesundheitsämter führen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung aufsuchende und nachgehende Hilfen durch."

3. Nach § 14 wird der § 14a eingefügt.

4. Es wird der § 42a eingefügt.

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung
von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden

-

Artikel 3
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft

Bremen, den 30. April 2007

Der Senat

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