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Änderungstext
Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung
KiWG - Kindeswohlgesetz
Vom 30. April 2007
(GBl. Hansest.Bremen Nr. 29 vom 15.05.2007 S. 317)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes
Das Gesundheitsdienstgesetz vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366 - 2120-f-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. S. 637), wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 14 wird folgende Angabe zu § 14a eingefügt:
" § 14a Früherkennungsuntersuchungen für Kinder".
b) Nach der Angabe zu § 42 wird folgende Angabe zu § 42a eingefügt:
" § 42a Evaluation".
2. In § 14 Abs. 2 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:
"Die Gesundheitsämter führen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung aufsuchende und nachgehende Hilfen durch."
3. Nach § 14 wird der § 14a eingefügt.
4. Es wird der § 42a eingefügt.
Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung
von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden
-
Artikel 3
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft
Bremen, den 30. April 2007
Der Senat
(Stand: 29.03.2021)
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