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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes
- Bremen -

Vom 27. Mai 2014
(Brem.GBl. Nr. 57 vom 27.05.2014 S. 265)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Gesundheitsdienstgesetz vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 175, 366 -2120-f-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (Brem.GBl. S. 482) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe "42a Evaluation" gestrichen.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Nummer 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

c) In Absatz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

d) In Absatz 4 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

3. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: 

alt neu
(2) Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit bestimmt die Anforderungen an die Qualifikation der Ärztin oder des Arztes, die oder der ein Gesundheitsamt leitet.  "(2) Der Senator für Gesundheit bestimmt die Anforderungen an die Qualifikation der Person, die ein Gesundheitsamt leitet. Wird ein Gesundheitsamt nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt geleitet, muss die stellvertretende Leiterin Ärztin oder der stellvertretende Leiter Arzt sein."

4. In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

5. § 10 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Satz 3 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Worte "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

6. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "dem Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "der Senator für Gesundheit" ersetzt.

7. In § 12 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

8. § 14 Absatz 6 Satz 3 wird wie folgt gefasst:


alt neu
Art und Umfang der Untersuchungen setzt die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven fest; hinsichtlich der Untersuchungen nach Satz 2 ist das Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft herzustellen. "Art und Umfang der Untersuchungen setzt der Senator für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven fest; hinsichtlich der Untersuchungen nach Satz 2 ist das Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft herzustellen." 

9. § 15 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "der Senator für Gesundheit" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

10. In § 16 Absatz 2 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

11. In § 20 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "Der Senator für Gesundheit" ersetzt.

12. In § 23 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit" durch die Wörter "des Senators für Gesundheit" ersetzt.

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