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Berichtigung der Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D
Vom 17. November 2021
(BAnz. AT 02.12.2021 B6)
Die Bekanntmachung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (3 4. BImSchV)
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm - BEB
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) - BUB-D
- Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen - BUF-D
vom 7. September 2021 (BAnz AT 05.10.2021 B4) wird berichtigt.
In Anlage 1 Nummer 5.5.5 lautet der Satz in der Textbox richtig wie folgt:
Für die Lärmkartierung ist bei der Berechnung von Gpath für alle Bodenflächen ein Wert von G = 0,6 und für Dachflächen ein Wert von G = 0 zu verwenden.
Die berichtigten Textstellen sind in verstärkter Schrifttype dargestellt.
Bonn, den 17. November 2021
ENDE |
(Stand: 20.05.2022)
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