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Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) | Anlage 6 |
1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
Mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI)" können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) für Industrie und Gewerbeanlagen berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden.
Die VBUI gilt nicht für Schallberechnungen nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( Ta Lärm).
Die VBUI ist angelehnt an die Ta Lärm, wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Dies beinhaltet die ausschließliche Berücksichtigung von A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- oder -abschläge, die Berücksichtigung eines für die Lärmemission ausschlaggebenden und hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittlichen Jahres sowie die Lage der Ermittlungspunkte für die Immissionspegel.
Die VBUI ist bis zur verbindlichen Einführung eines harmonisierten Berechnungsverfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2002/49/EG anzuwenden.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und Nacht-Lärmindex LNight
Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) LDEN in Dezibel (dB) ist mit folgender Gleichung definiert:
( G1) |
Hierbei gilt:
2.2 Bewertungszeiträume
Für die Lärmindizes gilt:
2.3 Berechnungspunkte
Die Berechungspunkte zur Ermittlung von LDEN und LNight liegen in einer Höhe von 4 Meter über dem Boden.
2.4 Mittlerer Schallleistungspegel
Der mittlere Schallleistungspegel LWeq ist der Pegel der über die Einwirkzeit gemittelten Schallleistung. Die Frequenzbewertung bzw. das Frequenzband, für die der mittlere Schallleistungspegel gilt, werden durch Indizes, z.B. LWA, LWOkt, gekennzeichnet.
2.5 Einwirkzeit TE
Die Einwirkzeit TE einer Schallquelle oder einer Anlage ist die Zeit innerhalb der Bewertungszeit oder der Teilzeit, während der die Schallquelle oder Anlage in Betrieb ist.
2.6 A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel
Die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel LDay, LEvening und LNight werden in Anlehnung an DIN 45 645-1: 1996, Gleichung ( 1) gebildet. Impulszuschlag, Tonzuschlag, Zuschlag für Ruhezeiten und der Zu- oder Abschlag für bestimmte Geräusche und Situationen entfallen. Zusätzlich ist die meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2:1999, Gleichung (6) zu berücksichtigen.
Treten während einer Mittelungszeit unterschiedliche Emissionen auf, so ist zur Ermittlung der Geräuschimmissionwährend der gesamten Bewertungszeit diese in geeigneter Weise in Teilzeiten Tj aufzuteilen, in denen die Emissionen im Wesentlichen gleichartig und konstant sind. Eine solche Unterteilung ist z.B. bei zeitlich abgrenzbarem unterschiedlichem Betrieb der Anlage erforderlich.
Der Mittelungspegel wird dann nach Gleichung (G2) berechnet.
( G2) |
mit
TDay = | = 12 h für Bewertungszeitraum Tag | |
TEvening = | = 4 h für Bewertungszeitraum Abend | |
TNight = | = 8 h für Bewertungszeitraum Nacht |
i | Bewertungszeitraum: Day, Evening, Night |
Tj | Teilzeit j |
N | Zahl der gewählten Teilzeit Tj |
LAeq,j | Mittelungspegel während der Teilzeit Tj |
Cmet |
meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2: 1999 mit C0,Day = 2 dB(A) C0,Evening = 1 dB(A) C0,Night = 0 dB(A) |
(Stand: 27.06.2018)
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