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BUB - Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen
(Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
Vom 20. November 2018
(BAnz AT 28.12.2018 B7)
(Anlage 1 zu BAnz AT 28.12.2018 B7)
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Definition der Indizes, Frequenzbereiche und Frequenzbänder
Die Berechnung des Schalldruckpegels ist für die acht Oktavbänder mit den Mittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 kHz vorzunehmen.
Die Berechnung des Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Industrie- und Gewerbelärms erfolgt in Oktavbändern, ausgenommen jedoch die Schallleistung der Quelle des Schienenverkehrslärms, bei der die Terzbänder genutzt werden. Für den Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Industrie- und Gewerbelärm, der auf diesen Oktavbandergebnissen beruht, wird der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag, Abend und Nacht gemäß § 2 der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) durch Summierung über alle Frequenzen berechnet:
( 1.1) |
Dabei gilt:
Ai | bezeichnet die A-Bewertungskorrektur (siehe Tabelle 5.2), |
i | Frequenzbandindex und |
T | Index für den Zeitraum (Tag, Abend oder Nacht). |
Wichtige Lärmparameter und weitere physikalische Parameter sind in Tabelle 1.1 aufgeführt.
Tabelle 1.1: Wichtige Parameter
Formelzeichen | Einheit | Bedeutung |
Lp | in dB (re 2 · 10-5 Pa) |
Momentaner Schalldruckpegel |
LAeq,LT | in dB (re 2 · 10-5 Pa) |
Gesamt-Langzeit-DauerschallpegelLAeq ausgehend von allen Quellen und Spiegelquellen am Punkt R |
LW | in dB (re 10-12 W) |
In-Situ-Schallleistungspegel einer Punktquelle (Bewegung oder Stand) |
LW,i,dir | in dB (re 10-12 W) |
Gerichteter In-Situ-Schallleistungspegel für das i-te Frequenzband |
Lw' | in dB (re 10-12 W/m) |
Längenbezogener Schallleistungspegel einer Quellenlinie |
p | in Pa | Effektivwert des momentanen Schalldrucks |
po | in Pa | Referenzschalldruck = 2 · 10-5 Pa |
WO | in W | Referenzschallleistung = 10-12 W |
1.2 Qualitätsrahmen
1.2.1 Genauigkeit der Eingangswerte
Alle Eingangswerte, die den Emissionspegel einer Quelle beeinflussen, sind mit mindestens der Genauigkeit zu bestimmen, die einer Unsicherheit von ± 2 dB(A) im Emissionspegel der Quelle entspricht (wobei alle anderen Parameter unverändert bleiben).
1.2.2 Verwendung von Standardwerten
Die Eingangswerte für die Berechnung entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Generell dürfen keine Standardeingangswerte oder -annahmen zugrunde gelegt werden. Standardeingangswerte und -annahmen werden akzeptiert, wenn die Erfassung realer Daten mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
1.2.3 Qualität der für die Berechnungen verwendeten Software
Die für die Berechnung verwendeten Softwareprodukte müssen die normgerechte Abbildung dieser Vorschrift sicherstellen; dies kann erfolgen in Anlehnung an die DIN 45687:2006-05, Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Schallimmissionen im Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen.
1.3 Ziel und Anwendungsbereich
Mit der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)" können die LärmindizesLDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) undLNight (Nacht-Lärmindex) der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr sowie für Industrie und Gewerbeanlagen berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Die Datengrundlage ist in der "Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) ( BUB-D)" dargestellt.
Die BUB gilt nicht für Schallberechnungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( Ta Lärm).
2 Straßenverkehrslärm
2.1 Verwendete Symbole und Beschreibung der Quellen
2.1.1 Verwendete Symbole
Tabelle 2.1: Formelzeichen, Einheiten und Bedeutung
(Stand: 16.03.2022)
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