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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrszuständigkeits-Verordnung
- Hessen -
Vom 21. November 2016
(GVBl. Nr. 17 vom 02.12.2016 S. 198)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung:
Die Luftverkehrszuständigkeits- Verordnung vom 6. Oktober 2011 (GVBl. I S. 526) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Als neuer Abs. 2 wird eingefügt:
"(2) Das für den Luftverkehr zuständige Ministerium ist für folgende Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz zuständig:
b) Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3 und in Nr. 3 werden die Angabe "Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)" durch "Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)" ersetzt und nach der Angabe "(BGBl. I S. 647)" ein Komma und die Angabe "geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)," eingefügt.
2. In § 3 werden nach dem Wort "Fassung" die Wörter "der Bekanntmachung" und nach der Angabe "(GVBl. I S. 46, 180)" ein Komma sowie die Angabe "zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2015 (GVBl. S. 457)", eingefügt.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 2 werden die Angabe "Zuständige Behörde (Anhörungsbehörde) im Sinne des § 10 Abs. 2" durch "Zuständige Anhörungsbehörde im Sinne des § 10 Abs. 1" ersetzt und die Angabe "in Verbindung mit § 73 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes" gestrichen.
b) In Abs. 4 wird nach dem Wort "Luftfahrer" die Angabe "nach § 5 des Luftverkehrsgesetzes" eingefügt.
c) In Abs. 5 wird nach dem Wort "Flugplatzes" die Angabe "nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes" eingefügt.
d) In Abs. 6 wird nach dem Wort "Luftraumes" die Angabe "nach den §§ 20 bis 24 des Luftverkehrsgesetzes" eingefügt.
§ 6 Aufhebung bisherigen Rechts
Es werden aufgehoben:
wird aufgehoben.
5. Der bisherige § 7 wird § 6 und wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
" § 6 Inkrafttreten"
b) Satz 2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 161942
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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