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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrszuständigkeits-Verordnung
- Hessen -
Vom 21. März 2023
(GVBl. Nr. 10 vom 03.04.2023 S. 170)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung:
Die Luftverkehrszuständigkeits-Verordnung vom 6. Oktober 2011 (GVBl. I S. 526), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2020 (GVBl. S. 924), wird wie folgt geändert:
1. § 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Das Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sind
|
"(1) Das Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sind
|
2. In § 5 Nr. 3 werden die Wörter "Polizeipräsidium Frankfurt am Main" durch "Regierungspräsidium Kassel" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 230701
ENDE |
(Stand: 11.04.2023)
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