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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung

Vom 6. Dezember 2016
(BAnz AT vom 19.12.2016 B10)


Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) regelt mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen nach den §§ 1 ff. der Packungsgrößenverordnung.

Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 8. September 2016 (BAnz AT 21.09.2016 B4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage 1 wird geändert. Diese Änderungen sind in der Änderungsdatei zur Anlage 1kursiv gedruckt und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats.

Die Verwaltungsvorschrift samt Anlagen ist auf der Internetseite des DIMDI (www.dimdi.de) abrufbar und steht mit dem Tag der Veröffentlichung zur Verwendung gemeinfrei zur Verfügung.

Änderungsdatei zur Anlage 1
Übersicht der Messzahlen
Stand: Dezember 2016

Abschnitt 3
Darreichungsformen zu rektalen und vaginalen Anwendung
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird geändert:

N1 N2 N3
3. Zur vaginalen Anwendung
Feste, abgeteilte Formen: Styli, Vaginalsuppositorien, -tabletten u. a. 10 20 -
- Kombination aus Lactobacillus und Estriol 12 - 24

Abschnitt 4
Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)

Folgende Position wird ergänzt:

N1 N2 N3
Antiepileptika 5 - -
- Levetiracetam 8 - -

Abschnitt 6
Spezielle Darreichungsformen und andere Besonderheiten

Folgende Position wird geändert:

N1 N2 N3
1. Spezielle Darreichungsformen
Depot-Ampullen mit langer Wirkungsdauer 1 St 3 St 5 St
- Fulvestrant - 2 St 6 St


ENDE

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