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Änderungstext
Bekanntmachung über Änderungen gemäß § 5 der Packungsgrößenverordnung
Vom 11. Januar 2017
(BAnz AT vom 20.01.2017 B7)
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) regelt mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Berücksichtigung der Klassifikation nach § 73 Absatz 8 Satz 5 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen nach den §§ 1 ff. der Packungsgrößenverordnung.
Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 B7), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. Dezember 2016 (BAnz AT 19.12.2016 B10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 wird ergänzt und geändert. Diese Ergänzungen und Änderungen sind in der Änderungsdatei zur Anlage 1kursiv gedruckt und gelten ab dem ersten Tag des zweiten auf die Bekanntmachung im Bundesanzeiger folgenden Kalendermonats.
Die Verwaltungsvorschrift samt Anlagen ist auf der Internetseite des DIMDI (www.dimdi.de) abrufbar und steht mit dem Tag der Veröffentlichung zur Verwendung gemeinfrei zur Verfügung.
Änderungsdatei zur Anlage 1
Übersicht der Messzahlen
Stand: Januar 2017
Abschnitt 1
Abgeteilte orale Darreichungsformen
(Stückzahl)
Folgende Position wird ergänzt:
N1 | N2 | N3 | |
Antidiabetika | 30 | 120 | 200 |
- DPP-4-Inhibitoren | 10 | 20 | - |
- Kombination aus Empagliflozin und Linagliptin | 10 | 30 | 100 |
Folgende Positionen werden korrigiert *:
Tripanavir wird wie folgt korrigiert:Tipranavir
Kombination aus Tegafur und Uracid wird wie folgt korrigiert:Kombination aus Tegafur und Uracil
Abschnitt 3
Darreichungsformen zu rektalen und vaginalen Anwendung
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)
Die Überschrift wird korrigiert *:
Darreichungsformen zu rektalen und vaginalen Anwendung wird wie folgt korrigiert: Darreichungsformenzur rektalen und vaginalen Anwendung
Abschnitt 4
Abgeteilte Darreichungsformen zur Injektion oder Infusion
(Stückzahl, soweit nicht anders angegeben)
Folgende Position wird ergänzt:
N1 | N2 | N3 | |
Immunmodulatoren zur Behandlung der Multiplen Sklerose | - | - | 28 |
- Daclizumab | 1 | - | 3 |
- Glatirameracetat | 10 | 30 | 100 |
Folgende Positionen werden korrigiert *:
Kombination aus Imipenem und Cilastin wird wie folgt korrigiert: Kombination aus Imipenem undCilastatin
Folinsäuren wird wie folgt korrigiert:Folinsäure
Polanosetron wird wie folgt korrigiert:Palonosetron
Anidalfungin wird wie folgt korrigier:Anidulafungin
Variconazol wird wie folgt korrigiert:Voriconazol
Cynocobalamin und Cyanocobalamin in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen wird wie folgt korrigiert:Cyanocobalamin und Cyanocobalamin in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Metroxsalen wird wie folgt korrigiert:Methoxsalen
Abschnitt 5
Dermatika und topika zur lokalen oder systemischen Anwendung
(Mengenangaben in ml oder g, soweit nicht anders angegeben)
Folgende Positionen werden korrigiert *:
Tyrothrizin wird wie folgt korrigiert:Tyrothricin
Beclomethason wird wie folgt korrigiert:Beclometason
Bethametason und fixe Kombinationen aus Bethametason mit anderen Wirkstoffen wird wie folgt korrigiert:Betamethason und fixe Kombinationen aus Betamethason mit anderen Wirkstoffen
Abschnitt 6
Spezielle Darreichungsformen und andere Besonderheiten
Folgende Position wird ergänzt:
N1 | N2 | N3 | |
Parkinsonmittel | |||
- Gel zur intestinalen Anwendung | - | 7 x 100 ml | - |
- Kombination aus Levodopa und Carbidopa als Mikrotabletten im Dosierspender zur oralen Anwendung als Suspension | 1200 St | 3.600 St | 12.000 St |
Folgende Position wird korrigiert *:
Beclomethason wird wie folgt korrigiertBeclometason
*) Redaktionelle Korrekturen übertragener Rechtschreibfehler
ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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