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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage V - verordnungsfähige Medizinprodukte (NebusalTM 7 %)
Vom 24. Februar 2015
(BAnz AT 27.03.2015 B2)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 24. Februar 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 16.03.2015 B3), wie folgt zu ändern:
In der Anlage V wird in der Zeile "NebusalTM 7 %" in der Spalte "Befristung der Verordnungsfähigkeit" die Angabe "10. Februar 2015" ersetzt durch die Angabe "10. Februar 2020".
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 11. Februar 2015 in Kraft.
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ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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