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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Vom 22. Dezember 2006
(BGBl. I Nr. 66 vom 30.12.2006 S. 3465)
Es verordnen
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Juni 2006 (BGBl. I S. 1414), wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Satz 2 und 4 wird jeweils das Wort "Unternehmen" ersetzt durch das Wort "Unternehmer".
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Die Position "Hydrocortison und seine Ester" wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Hydrocortison und seine Ester - ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als base, und in Packungsgrößen bis zu 50 g, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr angegeben ist - |
"Hydrocortison und seine Ester
- ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch
und sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr angegeben ist -". |
b) Die Position
"Lokalanästhetika" wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Lokalanästhetika - ohne Einschränkung: Articain, Bupivacain, Cinchocain, Dimethocain, Etidocain, Levobupivacain, Oxetacain, Prilocain, Ropivacain, Tetracain - - zur parenteralen Anwendung (ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 % zur intracutanen Anwendung an der gesunden Haut) - - zur Anwendung am Auge - - Fomocain (ausgenommen in Salben und Cremes in einer Konzentration bis zu 4 Gewichtsprozenten) - - Lidocain zur Anwendung am äußeren Gehörgang - |
"Lokalanästhetika
|
c) Die Position "Mandragora officinarum L. und Mandragora autumnalis Bertol, Wurzeln von und ihre Zubereitungen" wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Mandragora officinarum L. und Mandragora autumnalis Bertol, Wurzeln von und ihre Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - |
"Mandragora officinarum L. und Mandragora autumnalis Bertol, Wurzeln von und ihre Zubereitungen - ausgenommen zum äußeren Gebrauch - - ausgenommen homöopathische Zubereitungen zur oralen Anwendung, die nach den Vorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt sind". |
d) Folgende Positionen werden aufgehoben:
"Agalsidase alfa",
"Agalsidase beta",
"Clostridium botulinum Toxin Typ A",
"Clostridium botulinum Toxin Typ B",
"Epoetin alfa",
"Epoetin beta",
"Epoetin delta",
"Follitropin alfa",
"Follitropin beta",
"Interferon alfa-2a",
"Interferon alfa-2b",
"Interferon alfacon-1",
"Interferon beta",
"Interferon beta-1a",
"Interferon beta-1b",
"Polymyxin B",
"Polymyxin M".
e) Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
"N-Acetylgalactosamin-4-sulfatase vom Menschen, rekombinant, modifiziert (Galsulfase)",
"Agalsidase alfa und beta",
"Alglucosidase alfa",
"Cefovecin",
- zur Anwendung bei Tieren -
"Clofarabin",
"Clostridium botulinum Toxin Typ a und B",
"Daptomycin",
"Dexrazoxan",
"Entecavir",
"Epoetin alfa, beta und delta",
"Follitropin alfa und beta",
"Hexyl(5-amino-4-oxopentanoat)",
"Interferone",
"Maropitant
- zur Anwendung bei Tieren -",
"Natalizumab",
"Parathyroidhormon vom Menschen",
"Pegaptanib",
"Polymyxin B und M",
"Rimonabant",
"Sorafenib",
"Sunitinib",
"Tigecyclin",
"Treprostinil".
(Stand: 15.02.2021)
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