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Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Vom 20. Dezember 2007
(BGBl. I Nr. 67.vom 22.12.2007 S. 3079; 19.12.2008 S. 2977 08)
Es verordnen
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S.1427), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 7 wird das Wort "Anforderung" jeweils durch das Wort "Verschreibung" und das Wort "Anforderungen" durch das Wort "Verschreibungen" ersetzt.
b) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:
"(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden."
2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Folgende Positionen werden gestrichen:
"Biguanide
- zur Diabetesbehandlung -",
"Guanidine, einfach substituierte
- zur Behandlung des Diabetes mellitus -",
"Wachstumshormone".
b) Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:
"Abatacept",
"Betain",
"Darunavir",
"Dirlotapid
- zur Anwendung bei Tieren -",
"Fesoterodin",
"Lenalidomid",
"Mecasermin",
"Melatonin",
"Metformin",
"Paliperidon",
"Rufinamid",
"Sitagliptin",
"Somatropin",
"Telbivudin",
"Zubereitung aus Florfenicol und Flunixin
- zur Anwendung bei Tieren -".
c) In der Position
"Phenylpropanolamin
- zur Behandlung des ernährungsbedingten Übergewichts -
- zur Anwendung bei Hunden -"
wird das Wort "Hunden" durch das Wort "Tieren" ersetzt.
d) In den Positionen
"Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden -", "Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden -, "Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen -", "Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb -", "Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden -", "Halofuginon - zur Anwendung beim Rind -", "Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund -", "Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden -", "Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen -", "Nimesulid - zur Anwendung beim Hund -", "Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze -", "Pimobendan - zur Anwendung beim Hund -", "Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind -", "Resocortol und seine Ester- zur Anwendung beim Hund -", "Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund -", "Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen -", "Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen -" und "Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden -"
wird jeweils der mit den Wörtern "- zur Anwendung" beginnende Zusatz durch den Zusatz "- zur Anwendung bei Tieren -" ersetzt.
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.
(2) Artikel 1 Nr. 2
(Stand: 06.07.2018)
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