Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen

Vom 28. September 2009
(BGBl Nr. 64 vom 02.10.2009 S. 3172)



Auf Grund des § 6a Absatz 2a Satz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2510) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen:

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Ziffer Iwird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und nach der Angabe "Clenbuterol" in einer neuen Zeile

die Angabe "Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.

2. Ziffer II wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Verbindungen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird das Wort "Groth" durch das Wort "Growth" ersetzt.

c) In Nummer 4 wird die Angabe "Insulin" durch die Angabe "Insuline" ersetzt.

d) In Nummer 5 wird die Angabe "Kortikotropine" durch die Angabe "Corticotropine" ersetzt.

3. Ziffer III wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
III Substanzen mit antiestrogener Wirkung "III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren".

b) In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort "Substanzen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.

c) Folgende Nummer 4 wird angefügt:

"4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer."

Artikel 2

DmMV - Dopingmittel-Mengen-Verordnung
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln
 ( wie eingefügt)

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion