Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen
Vom 28. September 2009
(BGBl Nr. 64 vom 02.10.2009 S. 3172)
Auf Grund des § 6a Absatz 2a Satz 2 und 3 Nummer 1 und 2 des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2510) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen:
Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes
Der Anhang des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Ziffer Iwird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird in der Überschrift das Wort "Wirkstoffe" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und nach der Angabe "Clenbuterol" in einer neuen Zeile
die Angabe "Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)" eingefügt.
2. Ziffer II wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "Verbindungen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird das Wort "Groth" durch das Wort "Growth" ersetzt.
c) In Nummer 4 wird die Angabe "Insulin" durch die Angabe "Insuline" ersetzt.
d) In Nummer 5 wird die Angabe "Kortikotropine" durch die Angabe "Corticotropine" ersetzt.
3. Ziffer III wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
III Substanzen mit antiestrogener Wirkung | "III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren". |
b) In Nummer 3 wird in der Überschrift das Wort "Substanzen" durch das Wort "Stoffe" ersetzt und der Punkt am Ende gestrichen.
c) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
"4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer."
DmMV - Dopingmittel-Mengen-Verordnung
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln
( wie eingefügt)
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(Stand: 06.07.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion