Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ![]() |
Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat
- Niedersachsen -
Vom 27. Oktober 2023
(Nds. GVBl. Nr. 23 vom 16.11.2023 S. 261 EU)
Aufgrund des § 3 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 3 und mit Abs. 5 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und mit § 13a Abs. 1, 3 und 6 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436), wird verordnet:
Die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat vom 3. Mai 2021 (Nds. GVBl. S. 246, 378), geändert durch Verordnung vom 7. Februar 2023 (Nds. GVBl. S. 10), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Datum "12. Oktober 2022" durch das Datum "5. Juli 2023" ersetzt.
b) In Satz 2 wird das Datum "12. Oktober 2022" durch das Datum "5. Juli 2023" ersetzt.
c) In Satz 3 werden die Worte "folgenden 15. Januar" durch die Worte "folgenden 1. Januar" und das Datum "15. Januar 2024" durch das Datum "1. Januar 2025" ersetzt.
2. Die Anlagen 1 und 2 (zu § 2 Abs. 1) erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.(Red. Anm.: Aufgrund des Umfangs nicht dargestellt)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
____
EU) Diese Verordnung dient auch der Umsetzung
ID: 232235
ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓