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Regelwerk Lebensmittel

SächsFuttMZuVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht

Vom 16.02.2011
(SächsGVBl. Nr. 2 vom 30.03.2011 S. 61; 20.03.2024 S. 319aufgehoben)



Ersetzt durch das " SächsAGLFGB - Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz"

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne

  1. des Futtermittelrechts einschließlich des § 4 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz - EGGenTDurchfG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich dieses Gesetz auf Futtermittel bezieht und
  2. des Verfütterungsverbotsrechts.
ENDE

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