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SächsFuttMZuVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht
Vom 16.02.2011
(SächsGVBl. Nr. 2 vom 30.03.2011 S. 61; 20.03.2024 S. 319aufgehoben)
Ersetzt durch das " SächsAGLFGB - Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz"
Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne
ENDE |
(Stand: 17.09.2024)
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