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Regelwerk

Änderungstext

Zweite Änderung der "Metall-Bewertungsgrundlage - Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser"

Vom 15. März 2017
(BAnz AT vom 23.03.2017 B6)


I Änderungen

Die Bekanntmachung Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 2. April 2015 (BAnz AT 10.04.2015 B9), geändert durch die Erste Änderung der Bekanntmachung Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 19. Januar 2016 (BAnz AT 28.01.2016 B6), wird geändert.

a) Im Abschnitt I Einleitung wird im 4. Absatz nach dem 1. Satz folgende Ausführung ergänzt:

"Die bisherigen Änderungen haben zu einer Erweiterung der Positivliste geführt. Daher gelten diese Änderungen ebenfalls ab dem 10. April 2017 verbindlich."

b) Im Abschnitt IV Struktur der Positivliste werden die Absätze 2 und 3 durch folgende Änderungen ersetzt:

alt neu
Die trinkwasserhygienische Eignung von metallenen Werkstoffen wird für den Einsatz in folgenden drei Produktgruppen festgestellt:
  1. Rohre,
  2. Armaturen, Rohrverbinder, Apparate sowie Pumpen und
  3. Komponenten, deren wasserberührte Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % der gesamten Bauteilfläche einnimmt, in Armaturen, Rohrverbindern, Apparaten sowie Pumpen.

Der Einsatz von Rohrwerkstoffen (A) kann auf bestimmte Trinkwässer beschränkt sein. Werkstoffe für die Produktgruppen B und C müssen eine allgemeine trinkwasserhygienische Eignung aufweisen und werden vom Umweltbundesamt entsprechend beurteilt. Dies bedeutet, dass sie mit allen Trinkwässern verwendbar sind.

"Die trinkwasserhygienische Eignung von metallenen Werkstoffen wird für den Einsatz in folgenden Produktgruppen festgestellt,
A) Rohre,
B) Armaturen, Rohrverbinder, Apparate sowie Pumpen der Trinkwasser-Installation,
C) 1. Komponenten in Armaturen, Rohrverbindern, Apparaten sowie Pumpen der Trinkwasser-Installation, deren wasserberührte Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % der gesamten wasserberührten Bauteilfläche einnimmt.
2. Armaturen, Rohrverbinder, Apparate sowie Pumpen im Bereich der Wasserversorgung außerhalb der Trinkwasser-Installation mit einem im Regelfall permanentem Durchfluss und
D) Komponenten in Armaturen, Rohrverbindern, Apparaten sowie Pumpen im Bereich der Wasserversorgung außerhalb der Trinkwasser-Installation (C2), deren wasserberührte Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % der gesamten wasserberührten Bauteilfläche einnimmt.

Der Einsatz von Rohrwerkstoffen (A) und Werkstoffen für die Produktgruppe C2 kann auf bestimmte Trinkwässer beschränkt sein. Werkstoffe der Produktgruppe a (Rohrwerkstoffe) können auch für Anwendungen der Produktgruppen B, C und D verwendet werden. Werkstoffe für die Produktgruppen B und C1 müssen eine allgemeine trinkwasserhygienische Eignung aufweisen und werden vom Umweltbundesamt entsprechend beurteilt. Dies bedeutet, dass sie mit allen Trinkwässern verwendbar sind. Werkstoffe für die Produktgruppe D sind nicht explizit gelistet, sondern müssen bestimmte Anforderungen an deren chemische Zusammensetzung erfüllen."

c) In der Anlage werden in Nummer 1.1 der 1. Satz durch folgende Änderung ersetzt:

alt neu
Nichtrostende Stähle können im Passivzustand für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden. "Nichtrostende Stähle können im Passivzustand für alle Produktgruppen a bis D verwendet werden."

In der Anlage werden in Nummer 1.2 der 1. Satz durch folgende Änderung ersetzt:

alt neu
Kupfer (Cu-DHP, CW 024A) kann für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden. "Kupfer (Cu-DHP, CW 024A) kann für alle Produktgruppen a bis D verwendet werden."

In der Anlage werden in Nummer 1.4 der 1. Satz durch folgende Änderung ersetzt:

alt neu
Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe könne für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden, wenn der Zinküberzug der DIN EN 10240 (Überzugsqualität A.1) und folgenden Anforderungen genügt: "Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe können für alle Produktgruppen a bis D verwendet werden, wenn der Zinküberzug nach DIN EN 10240 (Überzugsqualität A.1) und folgenden Anforderungen genügt:"

d) In der Anlage werden in Nummer 2.1 folgende Werkstoffe ergänzt:

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