Fassung vom 17. September 1991 | Fassung vom 19. November 2024 |
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Leitsätze für
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Leitsätze für Feine Backwaren |
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19. November 2024 | |
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(BAnz. AT 05.02.2025 B2) |
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Archiv: 1991 | |
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1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale |
Begriffsbestimmungen | 1.1 Begriffsbestimmungen |
1.1.1 Feine Backwaren | |
Feine Backwaren werden aus Teigen oder Massen durch Backen, Rösten, Trocknen, Kochextrusion oder
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Feine Backwaren im Sinne dieser Leitsätze werden aus Teigen oder Massen durch Backen, Rösten, Trocknen, Kochextrusion oder anderen Verfahren hergestellt. Die Teige oder Massen werden üblicherweise unter Verwendung von Getreide, Getreideerzeugnissen und/oder sonstigen Mahlerzeugnissen, Stärken, Fetten, Eierzeugnissen und/oder Zucker zubereitet. |
Feine Backwaren werden auch gefüllt, verziert, dekoriert, glasiert und/oder überzogen. | |
Feine Backwaren unterscheiden sich von Brot und Kleingebäck dadurch, dass die Zugabe an Fett(en) und/oder Zucker(n) in der Summe in der Regel mehr als 10 Prozent, bezogen auf den Getreideanteil und/oder Stärken, beträgt. | |
Soweit in den Besonderen Beurteilungsmerkmalen aufgeführt, können bestimmten Erzeugnissen auch geringere Anteile an Fett und/oder Zucker zugesetzt werden. | |
Dauerbackwaren sind Feine Backwaren, deren Genießbarkeit durch eine längere, sachgemäße Lagerung nicht beeinträchtigt wird. | Dauerbackwaren sind Feine Backwaren, deren Genießbarkeit durch eine längere, sachgemäße Lagerung nicht beeinträchtigt wird. |
1.1.2 Massen und Teige | |
Massen und Teige im Sinne dieser Leitsätze sind ungebacken und üblicherweise ungeformt; sie entsprechen in ihrer Zusammensetzung Feinen Backwaren, für deren Herstellung sie bestimmt sind. | |
1.1.2.1 Massen | |
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Massen werden aus Getreideerzeugnissen und/oder Stärken und anderen Zutaten in unterschiedlichen Mengen durch Schlagen, Rühren, Mischen, Mixen und/oder Rösten hergestellt. Die anderen Zutaten überwiegen insgesamt gegenüber Getreideerzeugnissen oder Stärken. Die Massen, chemisch und/oder physikalisch gelockert, sind schaumartig oder weich bis dickflüssig. |
1.1.2.2 Teige | |
Teige werden aus Getreideerzeugnissen und/oder Stärken sowie anderen Zutaten durch Mischen und Kneten hergestellt. Die Teige, biologisch, chemisch und/oder physikalisch gelockert, sind elastisch bis plastisch formbar. | |
1.1.3 Backmischungen | |
Backmischungen im Sinne dieser Leitsätze sind überwiegend trockene Vormischungen mit den wesentlichen (Grund-) Zutaten für Feine Backwaren. Aus ihnen wird unter Zugabe von Flüssigkeit und in der Regel weiteren Zutaten ein Teig oder eine Masse hergestellt und diese(r) üblicherweise gebacken. | |
(Stand: 06.02.2025)
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