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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Vom 29. März 2005
(BGBl. I Nr. 21 vom 08.04.2005 S. 988)


Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

Artikel 1
Änderung der Zweiten Verordnung zur Festlegung von
Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse
tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

In § 3 Satz 2 der Zweiten Verordnung zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse tierischer Herkunft aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21. Oktober 2004 (BAnz. S. 22 333) wird die Angabe "12. April 2005" durch die Angabe "30. April 2005" ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Neunten Verordnung zur Änderung
von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie

Artikel 3 der Neunten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3381) wird wie folgt geändert:

1. Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

2. Absatz 2

(2) Die BSE-Verordnung und die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln gelten vom 17. Juni 2005 an wieder in der am 17. Dezember 2004 geltenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

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