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Änderungstext
Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung *
Vom 23. November 2011
(BGBl. I Nr. 60 vom 02.12.2011 S. 2319
Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 8 und mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 BGBl. I S. 1770 verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:
Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt:
"1372. 2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EGNr. 202-431-1/267-335-4)".
2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a) Teil A wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 201 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. |
Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung |
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Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung |
Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis |
Weitere Einschränkungen und Anforderungen |
|||
a | b | c | d | e | f |
"201 | 2-Chloro-6-ethyl- amino-4-nitrophenol
CAS-Nr. 131657-78-8 EG-Nr. 411-440-1 |
a)Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln | a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten. Für a) und b) gilt: - Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 Ng/kg - In nitritfreien Behältern aufbewahren |
a) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
|
|
b) Haarfärbe- stoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln | b) 3,0 % |
bb) Folgende Nummern 215-218, 222-223, 225, 227, 230, 232, 234, 237-239, 241-246, 248-252 werden angefügt:
Lfd. Nr. |
Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung |
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Anwendungs- gebiet und/oder Verwendung |
Zulässige Höchstkonzen- tration im kosmetischen Fertigerzeugnis |
Weitere Einschränkungen und Anforderungen |
|||
a | b | c | d | e | f |
"215 | 4-Amino-3-nitro- phenol
CAS-Nr. 610-81-1 |
a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am
Haar 1,5 % nicht über- schreiten. |
a) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
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||
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln | b) 1,0 % | b)Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,
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Lfd. |
Stoff | Einschränkungen | Obligatorische Angabe der Anwendungs- bedingungen |
(Stand: 29.03.2021)
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