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Regelwerk

Änderungstext

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung *

Vom 23. November 2011
(BGBl. I Nr. 60 vom 02.12.2011 S. 2319



Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 8 und mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 BGBl. I S. 1770 verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Artikel 1

Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt:

"1372. 2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EGNr. 202-431-1/267-335-4)".

2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Teil A wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 201 wird wie folgt gefasst:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
a b c d e f
"201 2-Chloro-6-ethyl- amino-4-nitrophenol

CAS-Nr.

131657-78-8

EG-Nr. 411-440-1

a)Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Nach dem
Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchst- konzentration bei der Anwendung am Haar

1,5 % nicht überschreiten.

Für a) und b) gilt:

- Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

- Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 Ng/kg

- In nitritfreien Behältern aufbewahren

a) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

  • wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
  • wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
  • wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat."
b) Haarfärbe- stoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) 3,0 %

bb) Folgende Nummern 215-218, 222-223, 225, 227, 230, 232, 234, 237-239, 241-246, 248-252 werden angefügt:

Lfd.
Nr.
Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen
und Warnhinweise
auf der Etikettierung
Anwendungs-
gebiet und/oder
Verwendung
Zulässige
Höchstkonzen-
tration im
kosmetischen
Fertigerzeugnis
Weitere
Einschränkungen
und
Anforderungen
a b c d e f
"215 4-Amino-3-nitro- phenol

CAS-Nr. 610-81-1
EG-Nr. 210-236-8

a) Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am

Haar 1,5 % nicht über- schreiten.

a) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können

das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

  • wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
  • wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
  • wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
b) Haarfärbe- stoff in nicht- oxidativen Haarfärbe- mitteln b) 1,0 % b)Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit "schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,

  • wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
  • wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
  • wenn eine temporäre Tätowierung mit "schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Lfd.
Nr.

Stoff Einschränkungen Obligatorische
Angabe der
Anwendungs-
bedingungen

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