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Änderungstext
Erste Änderung der Bekanntmachung Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser - Metall-Bewertungsgrundlage
Vom 19. Januar 2016
(BAnz AT 28.01.2016 B6)
I Änderungen
Die Bekanntmachung Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 2. April 2015 (BAnz AT 10.04.2015 B9) wird geändert.
a) In Abschnitt I Einleitung wird folgender Absatz 5 eingefügt:
"Wird im Rahmen der Instandhaltung von bestehenden Altanlagen lediglich der Austausch einzelner Teile eines Produktes erforderlich und ist das benötigte Bauteil aus einem Werkstoff gefertigt, der nicht auf der Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe aufgeführt ist oder aufgrund der örtlichen Wasserbeschaffenheit nicht verwendet werden dürfte, gleichwohl aber nachweisbar keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität verursacht, so ist ein Austausch der gesamten Anlage nicht erforderlich. Der Austausch der gesamten Anlage würde eine unbillige Härte für den Unternehmer und sonstigen Inhaber der Altanlage darstellen und wäre unverhältnismäßig. Ein möglicher Nachweis, dass keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität verursacht wird, kann z.B. mit einer gestaffelten Stagnationsbeprobung nach der UBA-Empfehlung , Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel" erbracht werden."
b) Aus dem bisherigen Absatz 5 wird Absatz 6.
c) In Abschnitt V Hinweise zur Angabe der Werkstoffbestandteile wird Satz 2
Einige Werkstoff-Kategorien können zusätzlich mögliche Legierungsbestandteile enthalten.
gelöscht.
d) Die Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe wird in der Anlage neu veröffentlicht.
II Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ALTE FASSUNG
(Stand: 4. September 2013)
Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe |
Anlage |
1 Rohrwerkstoffe (A)
1.1 Nichtrostende Stähle
Nichtrostende Stähle können im Passivzustand für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden.
Hinweis:
Bei einigen nichtrostenden Stählen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Auftretens örtlicher Korrosion (wie z.B. Loch- oder Spaltkorrosion) bei Kontakt mit Trinkwasser oder bei einer Desinfektionsmaßnahme mit sehr hoher Chlorkonzentration. Dieser Korrosionsangriff führt zum technischen Versagen des entsprechenden Bauteils. Das technische Regelwerk gibt Hinweise zur Beständigkeit von nichtrostenden Stählen gegen diese Korrosionsarten.
1.2 Kupfer
Kupfer (Cu-DHP, CW 024A) kann für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden.
Einschränkungen:
Kupferrohre können nicht für alle Trinkwässer in Deutschland eingesetzt werden. Bei Trinkwässern, die folgende Bedingungen zusätzlich zu den Anforderungen der Trinkwasserverordnung ( TrinkwV 2001) erfüllen, ist in der Regel davon auszugehen, dass sofort oder nach einer gewissen Zeit (spätestens ab der 16. Woche) nach Neuinstallation bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Kupfergrenzwert der TrinkwV 2001 eingehalten wird:
pH> 7,4
oder
7,0< pH < 7,4 und zusätzlich TOC< 1,5 mg/l 2
Sollten für ein bestimmtes Versorgungsgebiet spezifische Untersuchungsergebnisse zur Kupferabgabe vorliegen, sind diese Informationen bei der Werkstoffauswahl zu berücksichtigen.
1.3 Innenverzinntes Kupfer
Bei innenverzinntem Kupfer gibt es keine Einschränkungen des Einsatzes für den Kontakt mit Trinkwasser, sofern die Verzinnung dem DVGW-Arbeitsblatt GW 392 bzw. DVGW-Arbeitsblatt W 534 entspricht.
Hinweis:
Bezüglich der Kombination mit anderen Werkstoffen sind die Anforderungen des technischen Regelwerks zu berücksichtigen. So ist bei einer Installation mit verschiedenen Rohrmaterialien die Fließregel einzuhalten.
1.4 Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe
Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe können für alle Produktgruppen (Rohre (A), Armaturen, Rohrverbinder und Pumpen (B) sowie für Komponenten in Armaturen und Pumpen (C)) verwendet werden, wenn der Zinküberzug der DIN EN 10240 (Überzugsqualität A.1) und folgenden Anforderungen genügt:
Legierungsbestandteile (% (m/m)):
Zn |
Unvermeidbare Begleitelemente (% (m/m)):
As | Bi | Cd | Pb | Sb |
< 0,02 % | < 0,01 % | < 0,01 % | < 0,05 % | < 0,01 % |
Für Produkte der Produktgruppen B und C kann der Zinküberzug einen maximalen Bleigehalt von 0,1 % aufweisen. Einschränkungen:
(Stand: 07.03.2025)
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