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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Aussetzung der Beratungen zur Vakuumversiegelungstherapie von Wunden
Vom 19. August 2010
(BAnz. Nr. 172 vom 12.11.2010 S. 3802)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2010 beschlossen, die Anlage III Nummer 1 der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung ( Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), zuletzt geändert am 20. Mai 2010 (BAnz. S. 2561) wie folgt zu ändern:
I. § 1 Absatz 1 wird neu gefasst:
alt | neu |
(1) Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach Überprüfung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V anerkannten ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung und - soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich - die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. | "Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt im Rahmen der Methodenbewertung zur Vakuumversiegelungstherapie die Beschlussfassung gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 4 Spiegelstrich 1 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum 31. Dezember 2014 aus." |
II. Nach § 1 Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
"Ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Beschlusses berichtet der GKV Spitzenverband erstmals über den Stand der geplanten Studie. Die Wiederaufnahme der Beratungen erfolgt gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 4 Satz 4 der Verfahrensordnung des G-BA. Eine Verlängerung der Aussetzungsfrist über den 31. Dezember 2014 hinaus ist ausgeschlossen."
III. Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
(Stand: 20.01.2025)
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