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Änderungstext
Zweite Landesverordnung zur Änderung der Medizinproduktezuständigkeitslandesverordnung
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 4. Dezember 2018
(GVOBl. M-V Nr. 20 vom 28.12.2018 S. 401)
Aufgrund des § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 634), das durch das Gesetz vom 6. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 404) geändert worden ist, und des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295, 3297) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Die Medizinproduktezuständigkeitslandesverordnung vom 22. März 1996 (GVOBl. M-V S. 167, 180), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juli 2013 (GVOBl. M-V S. 497, 500) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "dem Medizinproduktegesetz" durch die Wörter "medizinprodukterechtlichen Vorschriften" ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
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(1) Für den Vollzug des Medizinproduktegesetzes und der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales zuständig, soweit nicht im folgenden Absatz oder in dem Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten und zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst etwas anderes bestimmt ist. | "(1) Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist sachlich zuständige Behörde für die Durchführung
soweit nicht im folgenden Absatz oder im Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (nachfolgend "ZLG-Abkommen" genannt) oder aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 des ZLG-Abkommens erlassener Verwaltungsabkommen etwas anderes bestimmt ist." |
b) In Absatz 2 werden die Wörter "Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "für Arbeitsschutz zuständige Ministerium" ersetzt.
3. § 2 wird wie folgt geändert:
Nach dem Wort "Medizinproduktegesetz" werden die Wörter "und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 190124
ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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