Regelwerk |
Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Förderschwerpunkt
"Ökonomie des Klimawandels"
Vom 14. April 2010
(BAnz. Nr. 65 vom 29.04.2010 S. 1506)
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Mit zunehmender Veränderung des Klimas steigen die klimapolitischen Erwartungen an Deutschland und die entsprechenden Verpflichtungen. In den fortschreitenden Verhandlungen für ein Klimaregime nach 2012 intensiviert sich die Diskussion über die wirtschaftlichen Implikationen von Klimaveränderungen sowie Klimaschutz- und Adaptationsmaßnahmen.
Belastbare und praktikable Ansätze zur Abschätzung und Kommunikation der Kosten, Risiken und Chancen kohlenstoffarmer Wachstums- und Entwicklungsmodelle werden sich als wesentlich für die Bereitschaft von Regierungen, Unternehmen und Bürgern erweisen, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren. Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Aspekte werden daher für klimapolitische, unternehmerische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse in naher Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Zur Bekämpfung des Klimawandels erscheint es dabei u.a. wichtig, neben der Nachfrage auch das Angebot an fossilen Energieträgern zu berücksichtigen, da beide Marktseiten den CO2-Ausstoß bestimmen.
Der "Ökonomie des Klimawandels" kommt hier aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine große Bedeutung für die Bereitstellung von empirisch fundiertem und handlungsorientiertem Wissen zu. Die ökonomische Forschung ist entsprechend gefordert, belastbare Datengrundlagen, Orientierungswissen und Entscheidungshilfen liefern zu können. Entsprechend verstärkt das BMBF seine Forschungsförderung in diese Richtung.
Die breite Resonanz auf den vierten Sachstandsbericht des IPCC und den "Stern Review an the Economics of Climate Change" zeigt, dass die Stakeholder und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Methoden und das Wissen der Wirtschaftswissenschaften aktiv nachfragen. Gleichzeitig wurden allerdings auch die Lücken der ökonomischen Forschung deutlich, etwa im Hinblick auf folgende Punkte:
Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme zur "Ökonomie des Klimawandels" das strukturelle Ziel eines langfristig wirksamen Kapazitätsaufbaus im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die Position und das internationale Profil der Klimaökonomie in Deutschland sollen gestärkt und ihre Verankerung im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs vertieft werden. Das BMBF erwartet, dass die Ökonomie dauerhaft einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten wird. Die Fördermaßnahme soll Wirtschaftswissenschaftler in Deutschland für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Ökonomik des Klimawandels gewinnen und in die Lage versetzen, einen gewichtigen Beitrag zur internationalen klimaökonomischen und -politischen Debatte zu leisten.
Angestrebt werden insbesondere politikrelevante und anwendungsorientierte Beiträge, durch die die Entscheidungsgrundlagen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden. Der Förderschwerpunkt "Ökonomie des Klimawandels" ist ein Beitrag zum Schwerpunkt Klima der Hightech-Strategie der Bundesregierung und zum BMBF-Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen".
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den § § 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem dargestellten Verwendungszweck entsprechen. Bevorzugt sollten dabei die nachfolgend genannten Themenbereiche aufgegriffen werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass auch Vorhaben aus anderen Themenbereichen der "Ökonomie des Klimawandels" gefördert werden können:
(Stand: 06.09.2023)
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