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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin
Vom 3. Februar 2010
(GVBl Nr. 4 vom 16.02.2010 S. 38)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 6 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 735; 2006 S. 42) wird wie folgt geändert:
1. Es wird folgender Absatz 1 eingefügt:
"(1) Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar."
2. Die bisherigen Absätze 1 und 2 werden die Absätze 2 und 3.
(Stand: 26.04.2021)
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