Regelwerk, Immissionsschutz |
KÜO - Kehr- und Überprüfungsordnung
Verordnung über das Kehren und Überprüfen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen
- Bayern -
Vom 21. Dezember 1993
(GVBl 1993 S. 1095; 18.12.1997.895; 11.12.2002 S. 995)
Gl.-Nr.: 215-2-10-I
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Schornsteinfegergesetzes - SchfG - vom 15. September 1969 (BGBl I S. 1634, ber. S. 2432), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2218, 2233) und Art. 76 des Gesetzes vom 28. Dezember 1989 (BGBl I S. 2261, 2391), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Zuständigkeitsverordnung zum Schornsteinfegergesetz (BayRS 215-2-8-I) und des Art. 38 Abs. 3 Nrn. 1 und 4 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (BayRS 2011-2-I) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
§ 1 Begriffe
1. Gebäude, Nutzungseinheit
1.1 Gebäude
Ein Gebäude im Sinn dieser Verordnung ist jedes Bauwerk mit einem eigenen Eingang einschließlich seiner Nebengebäude.
1.2 Nutzungseinheit
Eine Nutzungseinheit besteht aus einer oder mehreren genutzten Räumlichkeiten im Gebäude, die von anderen Nutzungseinheiten durch einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, vom Treppenhaus oder vom gemeinsam genutzten Flur abgetrennt ist.
2. Verbrennungsprodukte
Rauchgase sind Verbrennungsprodukte fester oder flüssiger Brennstoffe. Abgase sind Verbrennungsprodukte gasförmiger Brennstoffe.
3. Feuerungsanlagen
3.1 Feuerstätten
Feuerstätten sind an Kamine oder Abgasleitungen angeschlossene Anlagen zur Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe. Feuerstätten in diesem Sinn sind auch Außenwand-Gasfeuerstätten und Gas-Kleinwasserheizer.
3.1.1 Zeitweise benutzte Feuerstätten
Zeitweise benutzt sind Feuerstätten, die während des Jahres regelmäßig benutzt werden, jedoch in Zeiträumen, die kürzer sind als die übliche Heizperiode.
3.1.2 Selten benutzte Feuerstätten
Selten benutzt sind Feuerstätten, die nur an wenigen Tagen im Jahr betrieben werden.
3.1.3 Kleinwasserheizer
Kleinwasserheizer sind Gaswasserheizer, welche die Verbrennungsluft aus dem Aufstellungsraum entnehmen und die Abgase unmittelbar dem gleichen Raum wieder zuführen.
3.1.4 Abgaswege von Gasfeuerstätten
Abgaswege sind die Strömungsstrecken der Abgase von Feuerstätten vom Brenner bis zum Eintritt in den Abgaskamin oder in eine andere Abgasanlage, einschließlich der Abgaskanäle und -rohre.
3.1.5 Heizgaswege in Gasfeuerstätten
Heizgaswege sind die Strömungsstrecken der Abgase innerhalb der Gasfeuerstätte.
3.1.6 Räucheranlagen
3.1.7 Brennwertfeuerstätten
Brennwertfeuerstätten sind Feuerstätten, die für die Kondensation eines Großteils des in den Abgasen enthaltenen Wasserdampfs konstruiert sind.
Räucheranlagen sind Anlagen zum Konservieren oder Geschmacksverändern von Lebensmitteln. Sie bestehen aus Raucherzeuger, Räucherschrank oder -kammer sowie den dazugehörigen Verbindungsstücken.
3.2 Verbindungsstücke
3.2.1 Rauch- und Abgaskanäle
Rauch- und Abgaskanäle sind Verbindungsstücke, die in ihrer ganzen Länge mit dem Boden oder anderen Bauteilen fest verbunden sind und dem Anschluß von Feuerstätten an Kamine dienen.
3.2.2 Rauch- und Abgasrohre
Rauch- und Abgasrohre sind frei in Räumen verlaufende Verbindungsstücke, die dem Anschluß von Feuerstätten an Kamine, Kanäle oder andere Abgasanlagen dienen.
3.3 Rauchkamine
Rauchkamine sind aufwärtsführende Bauteile, die dazu bestimmt oder geeignet sind, Rauchgase von Feuerstätten ins Freie zu fördern und an die mindestens eine Feuerstätte für feste oder flüssige Brennstoffe angeschlossen ist.
3.3.1 (aufgehoben)
3.3.2 Abgaskamine
Abgaskamine sind Kamine, an die mindestens eine Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen ist. Sie können im Einzelfall zugleich die Funktion von Abluftschächten übernehmen.
3.3.3 Luftabgaskamine
Luftabgaskamine sind nebeneinander oder ineinander angeordnete Bauteile, die raumluftunabhängigen Feuerstätten mit Ventilator Verbrennungsluft zuführen und die Abgase über Dach ins Freie abführen.
3.4 Abgasleitungen für flüssige Brennstoffe
Abgasleitungen für flüssige Brennstoffe sind Bauteile zur Abführung von Rauchgasen im Überdruck- bzw. Unterdruckbereich aus Feuerstätten für flüssige Brennstoffe.
3.5 Abgasanlagen
Abgasanlagen sind Abgaskamine, Luftabgaskamine, Abgasleitungen für gasförmige Brennstoffe oder Luftabgasleitungen.
3.5.1 Abgaskamine
Abgaskamine sind Kamine, an die mindestens eine Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen ist. Sie können im Einzelfall zugleich die Funktion von Abluftschächten übernehmen.
3.5.2 Luftabgaskamine
Luftabgaskamine sind nebeneinander oder ineinander angeordnete Bauteile, die raumluftunabhängigen Feuerstätten mit Ventilator Verbrennungsluft zuführen und die Abgase über Dach ins Freie abführen.
3.5.3 Abgasleitungen für gasförmige Brennstoffe
Abgasleitungen für gasförmige Brennstoffe sind Bauteile zur Abführung von Abgasen im Über- bzw. Unterdruckbereich aus Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe.
3.5.4 Luftabgasleitungen
(Stand: 28.02.2021)
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