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Regelwerk

Änderungstext

NGDIG - Gesetz zur Einführung eines Niedersächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes
und zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Vom 17. Dezember 2010
(Nds.GVBl.Nr. 32 vom 28.12.2010 S. 624)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
NGDIG - Niedersächsisches Geodateninfrastrukturgesetz

( wie eingefügt)

Artikel 2
Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Nach § 16 des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (Nds. GVBl. S. 708), wird der folgende § 16a eingefügt:

" § 16a Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

§ 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen gilt für Jagdgenossenschaften entsprechend."

Artikel 3
Inkrafttreten

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