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LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen
- Dritte Aktualisierung -
LANGFASSUNG
Stand 28.08.2023
(Quelle: www.laiimmissionsschutz.de)
Archiv: 2022
siehe auch Kurzfassung für Luftwärmepumpen = >
Bisheriger Titel: LAI-Gerätelärm - Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)
UMK-Umlaufbeschluss 47/2023
(LAI Beschluss zu top 9.2.148. Sitzung)
0 Vorbemerkungen
Dieser Leitfaden ist erstmalig 2013 im Auftrag der Umweltministerkonferenz entstanden. Vorher stellte der Vollzug fest, dass stationär aufgestellte und betriebene Geräte und Maschinen in dem Wohnen dienenden Gebieten Lärmprobleme verursachen können. Klima- und Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Mini-Blockheizkraftwerke sowie die für Swimmingpools genutzten Filterpumpen und Heizgeräte wurden und werden zunehmend wohnungsnah eingesetzt und als Verursacher für Lärmbeschwerden identifiziert. Die Klima- und Energiepolitik der Bundesrepublik erfordert vor allem einen massiven Ausbau von Luftwärmepumpen zur Gebäudeheizung in den kommenden Jahren. Der zu erwartenden Mehrbelastung durch Lärm muss Rechnung getragen werden. Deshalb liegt nach einer ersten Anpassung 2020 hiermit die zweite, vollständig überarbeitete Fassung des Leitfadens vor.
Der Leitfaden soll insbesondere die Unteren Immissionsschutzbehörden bei der Einzelfallbeurteilung von Geräuscheinwirkungen nach Ta Lärm unterstützen, wenn entsprechende Geräte und Maschinen in dem Wohnen dienenden Gebieten stationär aufgestellt sind oder aufgestellt werden sollen.
Konflikte sollen durch vorausschauendes Handeln möglichst von vorneherein vermieden werden. Durch den absehbaren Zubau von Luftwärmepumpen ist ein erhöhtes Konfliktpotential zu erwarten. Deshalb wurde hierzu eine stark praxisorientierte Kurzfassung des Leitfadens erstellt. Diese kann Planer, Architekten, Baupersonen, Handwerker und sonstige Aufsteller und Betreiber für die Lärmrelevanz entsprechender Anlagen sensibilisieren. Gleichzeitig hilft die Kurzfassung bei Planung, Auswahl, Errichtung und Betrieb von Luftwärmepumpen, deren Lärmimmissionen zu mindern. Insbesondere wird durch die Einhaltung des jeweils empfohlenen Mindestabstands zum nächsten schutzwürdigen Raum im Regelfall sichergestellt, nicht behördlicherseits durch nachträgliche behördliche Anordnungen zur Umsetzung, oftmals kostenintensiver, Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet werden zu können.
Beide Leitfäden geben Empfehlungen und Hinweise, die bei der Umsetzung des Standes der Lärmminderungstechnik im Sinne der Ta Lärm unterstützen sollen.
1. Geräuschproblematik stationärer Geräte in Gebieten, die dem Wohnen dienen
Geräte wie Klima- und Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Filterpumpen und Mini-Blockheizkraftwerke erzeugen im stationären Betrieb Geräuschimmissionen. Insbesondere Luftwärmepumpen werden von der Bundesregierung zum Austausch gegen Öl- und Gasheizungen sowie im Neubau intensiv gefördert. Die Zahl der installierten Luftwärmepumpen ist deshalb in den letzten Jahren stark gestiegen. Mittlerweile beheizen sie auch häufig private Swimmingpools. All diese Geräte dürfen genehmigungsfrei errichtet und betrieben werden. Dadurch ergeben sich bei zunehmender Verbreitung verschiedene Gründe für Beschwerden aus der Nachbarschaft. Mitunter spielen mehrere dieser Gründe eine Rolle.
Unerfüllte Erwartung: Bewohner von als sensibel eingestuften Wohngebieten werden grundsätzlich erwarten, dass dort ein gewisses Bedürfnis nach Ruhe gedeckt wird. Bisher wurden vor allem Heizungsanlagen in den Wohngebäuden selbst betrieben. Wenn künftig nahezu jede Heizung im Freien betrieben wird, vermehrt Wasser in Swimmingpools geheizt und gefiltert wird und dabei deren Geräusche dauerhaft stören, wird diese Erwartung unter Umständen nicht mehr erfüllt.
Geräuschquellen allerorten: Anders als beispielsweise gewerbliche Anlagen wirken stationäre Geräte nicht von außen auf Wohngebiete ein. Sie werden dahingegen vielfach und vielerorts inmitten von Wohngebieten betrieben. Sie bestimmen deshalb dort dauerhaft die Geräuschkulisse.
Geräusche aus allen Richtungen: Während gewerbliche Anlagen ansonsten nur aus einer Richtung auf die nahegelegene Wohnbebauung einwirken, kommen die Geräusche zahlreicher stationärer Geräte innerhalb von Wohngebieten aus allen Richtungen."Lärmabgewandte Seiten" von Wohngebäuden gibt es in einigen Fällen nicht mehr.
Geräusche aus nächster Nähe: Sowohl in Neubaugebieten als auch in Bestandsbebauungen bestehen meist nur geringe Abstände zwischen dem Aufstellungsort eines Geräts und den sensiblen Wohnbereichen der Nachbarn. Solche, aus dem unmittelbaren Nahbereich einwirkende Geräusche, werden subjektiv oft als besonders bedrängend und rücksichtslos empfunden.
Störende Geräuschpegel: Behördliche Überwachungsmessungen zeigen, dass beim Betrieb der Geräte insbesondere zur Nachtzeit vereinzelt die Immissionsrichtwerte der Ta Lärm überschritten werden. Da Ruhebedürfnis und Sensibilität im Wohnbereich und Wohnumfeld jedoch sehr hoch sind, werden häufig bereits Geräuschpegel als sehr störend empfunden, die unterhalb der Richtwerte liegen.
(Stand: 21.02.2024)
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