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Regelwerk

LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen
KURZFASSUNG für Luftwärmepumpen

Stand 28.08.2023
(Quelle: www.lai-immissionsschutz.de)



siehe auch Langfassung = >

UMK-Umlaufbeschluss 47/2023
(LAI Beschluss zu top 9.2.148. Sitzung)

1 Einführung

Im Wohnungsneubau stellen Luftwärmepumpen mittlerweile die häufigsten Heizungsanlagen dar. Auch im Bestand werden nach und nach alte Öl- und Gasheizungen durch moderne Luftwärmepumpen ausgetauscht. Luftwärmepumpen werden in der Regel außen aufgestellt. Ein zu lautes Gerät oder ein ungünstiger Standort können zu Beschwerden in der Nachbarschaft führen.

Da die Errichtung und der Betrieb einer Luftwärmepumpe in der Regel nicht behördlich genehmigt werden muss, soll dieser Kurzleitfaden dabei unterstützen, die Geräuschproblematik dieser Geräte zu berücksichtigen, bevor sie errichtet und in Betrieb genommen werden. Die Berechnungshilfe hat zwei Varianten:

A Bei bekanntem Modell einer Luftwärmepumpe kann ein hierfür geeigneter Aufstellungsort ermittelt werden.

B Bei bekanntem Aufstellungsort kann ein hierfür geeignetes Modell einer Luftwärmepumpe bestimmt werden.

Die Berechnungshilfe funktioniert darüber hinaus für alle stationären Geräte, deren Schallleistungspegel bekannt sind (z.B. Klima- und Lüftungsgeräte).

Ausführlichere Informationen finden Sie in der Langfassung des Leitfadens unter unter www.LAI-Immissionsschutz.de.

2 Begriffserklärungen

Geräusche von technischen Anlagen wie Luftwärmepumpen werden nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( Ta Lärm) beurteilt (siehe Abbildung 1). Zur Begrenzung des auf Menschen einwirkenden Lärms sieht die Ta Lärm baugebietsweise geltende Immissionsrichtwerte jeweils für tags und nachts vor. Diese Lärmrichtwerte sollen möglichst nicht überschritten werden. Die Geräusche von Luftwärmepumpen führen vor allem nachts zu Beschwerden. Dieser Leitfaden gibt deshalb Hinweise, damit die Nacht-Immissionsrichtwerte der Ta Lärm (zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr) nicht überschritten werden.

Abbildung 1: Elemente der Berechnungshilfe
- abgeleitet aus der Beurteilung nach Ta Lärm

2.1 Baugebiet

Die Immissionsrichtwerte sind in Abhängigkeit von der Nutzung eines Gebiets (Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe) unterschiedlich hoch. Bei der kommunalen Bauordnungsbehörde erhält man Auskunft über die Gebietseinstufung am Immissionsort.

2.2 Immissionsort

Anlagengeräusche werden immer am maßgeblichen Immissionsort beurteilt. Dieser liegt 0,5 Meter vor dem Fenster eines vom Geräusch am stärksten betroffenen Wohn, Schlaf-, Arbeits-, Kinderzimmers oder einer Küche mit Essplatz.

2.3 Schallleistungspegel

Auf jeder Luftwärmepumpe ist auf dem Energielabel neben dem Effizienzwert auch ein Geräuschpegel (mit der Einheit dB) gekennzeichnet. Dieser sogenannte Schallleistungspegel ist eine Geräteeigenschaft, die der Hersteller im Labor ermittelt. Im Berechnungsblatt wird der Schallleistungspegel entweder eingetragen ( Variante A) oder errechnet ( Variante B).

2.4 Lästigkeit des Geräuschs

Luftwärmepumpen erzeugen häufig deutlich aus dem Gesamtgeräusch hervortretende Einzeltöne, wodurch das Geräusch besonders lästig wird. Die besondere Lästigkeit dieser Geräusche wird in der Ta Lärm durch entsprechende Zuschläge berücksichtigt. In der Berechnungshilfe ist daher die Vergabe von Zuschlägen für Einzeltöne vorgesehen.

2.5 Reflexionen am Aufstellungsort

Wird der Schall auf seinem Ausbreitungsweg in Richtung des maßgeblichen Immissionsorts reflektiert, erhöht dies dort den Geräuschpegel. Dies wird in der Berechnungshilfe durch den Reflexionszuschlag berücksichtigt.

2.6 Abstand zum Immissionsort

Je weiter entfernt eine Geräuschquelle von einem maßgeblichen Immissionsort ist, desto niedriger ist dort der Geräuschimmissionspegel. Die Tabelle in der Mitte des Berechnungsblatts berücksichtigt diese Ausbreitungsdämpfung. In der Berechnungshilfe wird der Abstand entweder eingetragen ( Variante A) oder als Zielgröße errechnet ( Variante B).

2.7 Irrelevanzkriterium

Wenn in der Umgebung weitere Luftwärmepumpen betrieben werden oder werden sollen, erhöhen diese die gesamte Geräuschbelastung am Immissionsort. Niemand kann voraussagen, ob und wie viele Luftwärmepumpen Geräusche an einem Immissionsort verursachen werden. Deshalb ist in den Berechnungstabellen ein Toleranzwert eingerechnet. Dieser entspricht dem Irrelevanzkriterium der Ta Lärm. Wird der nach den Berechnungstabellen zu ermittelnde Mindestabstand oder Schallleistungspegel eingehalten, kann die jeweils zuständige Behörde auch in Zukunft in der Regel keine Umsetzung kostenintensiver Lärmschutzmaßnahmen einfordern.

3 Hinweise

3.1 Schallrechner für Luftwärmepumpen im Internet

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.03.2024)

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